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Rückmeldung Corona Soforthilfe 2020 Hessen (ggf. auch andere) - Rechtliche Bewertung in 2025?

10 Personen fragen sich das

Hallo liebe Mitstreiter,

wie vielen anderen auch, flatterte nun auch mir und ein paar Bekannten, ebenfalls selbstständig aber noch nicht im VGSD, die Aufforderung nach Rückmeldung zur erhaltenen Soforthilfe 2020 ins Postfach.
Mir stellen sich zu der ganzen Sache ein paar Fragen von denen ich drei hier mal stellen möchte, in der Hoffnung das es dazu schon Erfahrungen oder sinnvolle Verhaltensweisen - idealerweise vielleicht sogar eine offizielle Position des VGSD dazu.

1. In Hessen wurde ja mehrfach lang und breit versichert, dass es keinen Rückmeldeprozess geben werde und auch keine Rückzahlungsverpflichtung bestehe. Unter anderem existiert dazu ein Schreiben des hessischen Wirtschaftsministeriums and die Steuerberaterkammer Hessen vom 8.6.2021, in dem das nochmal ausführlich bestätigt wird. Wie passt also das aktuelle Vorgehen zu den Zusagen und Versicherungen aus 2020, dass so etwas eben nicht stattfinden wird? Ich sehe hier einen massiven Vertrauensbruch in staatliche Aussagen.

2. Es werden im aktuellen Rückmeldeprozess einige anrechenbare Kosten im Vergleich zu den damaligen Angaben etwas präziser und in Teilen abweichend definitiert. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass Kosten die damals als anrechnungsfähig angesehen wurden (ich erinnere mich noch an lange Gespräche mit meiner Steuerberatung und sehr vielen Fragezeichen zur Auslegung der Antragstexte) es nun rückwirkend nicht mehr sind. Gibt es zu dem Thema in Bezug auf Hessen schon rechtliche Bewertungen? Oder muss man sich da selber fröhlich durch die Instanzen klagen um etwas herauszufinden. Zumindest aus anderen Bundesländern ist ja zu vernehmen, dass so eine nachträgliche Änderung oder Präzisierung durchaus vor Gericht schon für interessante Ergebnisse gesorgt hat. Aber das sind halt auch wieder andere Bundesländer...

3. Wie geht ihr mit dem Prozess um? Klar, Rückmeldung fristgerecht abgeben sollte man sinnvollerweise schon. Aber dann? Bescheid abwarten und hinnehmen bzw. ggf. zahlen? Direkt Klagen (Widerspruch kann man in Hessen wohl nicht einlegen)?

Für Erfahrungen, Quellen oder sonstige Infos zum Thema wäre ich sehr dankbar. Hat vielleicht sogar schon jemand eine Klage angestrengt?

Viele Grüße
Michael

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3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hallo Michael,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag – ich kann deine Punkte nur zu gut nachvollziehen.
Auch mir ist nun diese Aufforderung ins Haus geflattert, und inhaltlich geht es mir sehr ähnlich wie dir.
Auch die nachträgliche Präzisierung bzw. Einschränkung der anrechenbaren Kosten ist für mich schwer nachvollziehbar. In meinem Fall könnte das bedeuten, dass Positionen, die damals nach Rücksprache mit der Steuerberatung als zulässig galten, jetzt plötzlich herausfallen.

Ich bin aktuell dabei, die Situation mit fachlichem Rat zu prüfen, und erwäge ebenfalls rechtliche Schritte – möglicherweise auch eine Klage. Es wäre sehr hilfreich zu wissen, ob es bereits in Hessen entsprechende Verfahren gibt oder ob sich hier schon jemand juristisch beraten ließ.
Falls jemand Erfahrungen, Kontakte zu Anwälten oder hilfreiche Quellen teilen kann, wäre ich sehr dankbar.
Je mehr wir dazu zusammentragen, desto besser können wir einschätzen, welche Optionen wir als Betroffene haben.

Viele Grüße,

Heike
Heike
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Akzeptierte Antwort

Hallo Michael,

ich bin auch betroffen und neben dem massiven Vertrauensverlust stellt sich mir hier noch eine ganz andere Frage:

Für den Fall, dass die volle Summe zurück gezahlt werden würde, würde dies als Schuldeingeständnis gewertet und zöge evtl. rechtliche Konsequenzen nach sich? Ich sehe hier wieder einen "Schnellschuss", den man nicht konsequent durchdacht hat, um knappe Kasse zu füllen.

Herzliche Grüße,
Stiliani Greuling

Stiliani Greuling
Stiliani Greuling
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Akzeptierte Antwort

Hallo in die Runde,
Mir geht es genauso. Ich habe fürs Erste um Fristverlängerung gebeten - einen Monat - um das alles prüfen zu lassen.
Ich sehe es genauso wie du, Michael. In 2020 wurde was anderes kommuniziert. Dazu kommt, dass ich z.B. (weil erst Mitte 2018 gegründet) zum damaligen Zeitpunkt kein Geschäftskonto hatte. Nun soll ich also den Kontostand meines privaten Kontos da eintragen? Zu dem Zeitpunkt war das Geld zum leben für den April vom Jobcenter drauf. Spätestens da wurde mir klar, da stimmt was nicht. Und das ist nur ein Beispiel von vielen Unklarheiten. Das ist handwerklich wirklich schlecht gemacht. Ich habe am Wochenende mit einer Landtagsabgeordnete (Grüne) und einer Richterin vom Sozialgericht gesprochen. Beide haben mich bestärkt das zu klären.
ich habe einen Rechtsanwalt für Sozialrecht der gut ist. Eine Terminanfrage läuft. Wollen wir uns - über diesen Austausch hinweg - vernetzen?

Herzliche Grüße Susanne

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