Es wurde nicht anfänglich dargestellt, dass man die Soforthilfen behalten könnte. Es wurde zu Beginn klargestellt, dass das Bewilligungsprüf-Verfahren in das spätere nachgelagerte Nachprüfungsverfahren erfolgt, um den Betroffenen schnell auszuhelfen, und es später im Nachgang in jedem Einzelfall überprüft wird, wieviel man davon ggf. behalten darf, nämlich das, was bei der späteren gründlichen Prüfung aller Betriebsdaten der tatsächlichen Liquiditätslücke entsprach.
Zu Beginn hatte man ja stets und in jedem Einzelfall jeder eine exakt centgenau errechnete geschätzte betriebliche Liquiditätslücke ausgezahlt erhalten als nur vorläufige Hilfe. Dies wurde kommuniziert, sowohl in den Antragsunterlagen wie dem Bewilligungsbescheid etc, dass dies später sauber nachgerechnet und nachgeprüft würde.
Man hatte von daher bei der Antragstellung sauber eine sog. 12-Wochen-Liquiditätsplanung zu erstellen wochenweise (mithin exakt aufgeführt in seinen internen Rechnungsunterlagen zum Antrag, in welcher Kalenderwoche des damaligen 12-Wochen-Zeitraums welche Fixkostenbetrag seines Betriebes anfalle (von bestimmten definierten Betriebskosten, nicht privaten Kosten, (zB KW x: € x Netto-Geschäftsraummiete, € x Monatsbetrag-Softwarelizenzen, etc., für das spätere Nachprüfungsverfahren und sinnvollerweise bereits den entsprechenden Vertrag dazu sich für das spätere Nachprüfungsverfahren sicher auf die Seite zu legen (zB: Geschäftsraummietvertrag / Stromvertrag des Betriebs/Ladens / Software-Abovertrag), was dann den Liquiditätsbedarf netto der betrieblichen nicht vertraglich aussetzbaren Fixkosten ergab. Sodann waren dagegen rechnen alle noch zu erwartenden Einnahmen (geschriebene Rechnungen aus dem Zeitraum davor + geschätzte weitere Einnahmen in diesem 12-Wochen-Zeitfenster). Die Differenz aus beidem ergab dann die Liquiditätslücke und damit den Betrag, den man zulässig beantragen durfte.
Es war bekannt, dass dies nachgelagert nachgeprüft wird anhand der tatsächlich erfolgten Einnahmen der Zeit, nebst sämtlichen Nachweisbelegen für die Fix-Betragsausgaben und die erzielten Einnahmen in dem Zeitfenster, die dann nachzuweisen waren.
Es gab allerdings damals leider recht viele, die trotz der insoweit kommunizierten Risiken (anteilige Rückforderungen bei nachweislich geringerer faktischer Liquiditätslücke, ggf Strafverfahren bei wahrheitswidrigen Angaben oder unterlassenen Rückzahlungen bei mehr Subventionshereinnahme als betrieblicher Liquiditätslücke, ohne dies unaufgefordert zurück zu zahlen), einfach ohne eine penivel konkret-exakte betriebswirtschaftlich in 12-Wochen-Berechnung ermittelte Liquiditätslücke sich „einfach mal pauschal“ den Höchstbetrag damals beantragt hatten; damit nun auch im Mahnverfahren der Nachprüfung bei der Überprüfung sauber belegen müssen, dass ihre damalige 12-Wochen-Berechnung aus dem Betriebs-Fixkosten dokumentiert bei der Antragstellung dann halt auch exakt 9.000 € betrug (und nicht etwa nur 8.950€ oder 2.500€ oä), sowie nun die tatsächlichen Zahlenwerke (tatsächlich angefallene Betriebs-Fixkosten, nicht etwa Anschaffungen, sowie tatsächliche Eingangsbeträge in der Zeit = Differenz Liquiditätslücke) nicht die tatsächlich ausgezahlte Subvention überschritten hatten. Insofern ist nun - wenn nicht längst erfolgt - die Überprüfung/Abrechnung und ggf. anteilige Rückzahlung der vorschüssigen Subvention anstehend, wobei die Bundesländer für die Nachprüfungen bis zum 31.12.2030 Zeit haben (10jährige Verjährungsfrist).
Beste Grüße Fachanwältin f. Verwaltungsrecht Iris Schuback aus Hamburg
Rückzahlung Corona Soforthilfe
7 Personen fragen sich das
Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Widerrufs - und Erstattungsbescheid im Rahmen des Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe.
9000.- Euro sind zurückzuzahlen. Ich überlege mir Widerspruch gegen die Forderung einzulegen, da es anfänglich ja so dargestellt wurde, dass die Hilfen nicht zurückzuzahlen sind und dass auch die Lebenshaltungskosten mit eingerechnet werden im Liquidationsengpass.
Nun soll jedoch alles anders sein. ungerecht wie ich finde. Da die Schliessung des Geschäftes ja verlangt wurde und die Kunden ausblieben.
Lohnt sich der Widerspruch? gibt es schon Sammelklagen oder etwas n der Art?
Würde mich über Informationen freuen.