Das Finanzamt prüft keine Scheinselbständigkeit. Vermutlich wurden die Beiträge zur Rentenversicherung im Rahmen der Vorsorge aus Wendungen berücksichtigt.
Kommt es im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung zur Feststellung einer Schein Selbständigkeit, kann der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge (teilweise) vom Auftragnehmer einfordern.
Scheinselbständigkeit bei bereits bestehender Pflichtversicherung
3 Personen fragen sich das
Ich habe mich zu Beginn meiner selbstständigen Tätigkeit als freiberuflicher IT-Berater explizit bei der DRV pflichtversichern lassen. Dies wurde auch bereits vom Finanzamt anerkannt. Darüber hinaus bin ich in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung.
Damit sollte mir als Auftragnehmer, falls in einem Projektverhältnis Scheinselbständigkeit festgestellt wurde, doch wenig passieren? Somit bleibt vermutlich nur das Risiko des Auftraggebers?