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Scheinselbstständigkeit: Sollte der zahlende Kunde bestimmen, wo und wie man seinen Auftrag ausführt?

1 Person fragt sich das

Als Selbstständige/r darf ich nicht weisungsgebunden sein. Aber darf der zahlende Kunde nicht bestimmen, wo und wie man seinen Auftrag ausführt?

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1 Antwort

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Hast du einen Auftrag angenommen, wirst du mit irgendjemandem kommunizieren müssen. Es ist unrealistisch, dass du immer nur alleine unterwegs bist und dich zurückziehst. Über manches muss vielleicht mal mehr oder weniger geredet werden. In der Regel haben Endkunden gewissen Vorstellungen, wie das Projekt enden sollte, aber oft ist der Weg dahin recht offen. Hier gilt: Je weniger Vorgaben es gibt, desto besser ist es für dich.

Zeitliche Vorgaben und Deadlines solltest du vermeiden: Im Vertrag und in der Praxis. Mache besser anlassbezogene Termine aus.

Hast du das Gefühl, dass die Arbeitsweise zu strikt ist, gibt der Experte den Rat, das mit den Kunden besprechen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Scheinselbstständigkeit vermeiden
Über dieses Verhalten beim Kundeneinsatz wundert sich der Betriebsprüfer

Mit Dr. Benno Grunewald

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