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Selbst nach 4 USt befreit, aber Rechnung stellend an Behörden oder wirtschaftliche Unternehmen. Muss auch hier eine eRechnung erstellt werden?

2 Personen fragen sich das

Kann man trotz eigentlich ausgenommener Regelung verpflichtet werden eRechnungen zu erstellen, wenn der Empfänger dies einfordert?
Oder muss dieser meine Rechnungen dann anders verarbreiten?

Katrin Böttger
Katrin Böttger
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die Frage ist rein theoretisch: Der Kunde ist König. Er sagt, was er möchte und welche Rechnung er möchte. Wenn in der Behörde oder beim Kunden nur noch e-Rechnungen verarbeitet werden (können/sollen), dann wirst Du den Auftrag im Zweifel nicht erhalten, sofern Du nicht auf seine Wünsche eingehst. Das regelt der Markt.

Nora Richter
Nora Richter
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