Gegen Zu- und Abschläge spricht, laut Dr. Paul, nichts dagegen. Es könnten Schwierigkeiten auftreten, die nicht kalkulierbar seien. Es sei kein Zeichen für Scheinselbstständigkeit, erklärt er.
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Ist es sinnvoll, einen Zu- oder Abschlag zu erheben je nach Schwierigkeitsgrad der Leistung, ähnlich wie beim Arzt?
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Es geht um die Frage, wie ich Angebote und Rechnungen so verfasse, dass mein Auftraggeber und ich vor Missverständnissen in Bezug auf Scheinselbstständigkeit geschützt sind. Muss das alles vorher feststehen und einzeln beauftragt werden?