Zum Inhalt springen
Netzwerktag für Selbstständige mit Barcamp am 14. + 15. Oktober 2024
Mitglied werden

Statusfeststellung: Was ist, wenn der/die Auftraggeber/in im Ausland sitzt?

1 Person fragt sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wenn der Staat entscheidet, dass jemand als Scheinselbstständiger gilt, werden die vollen Sozialabgaben fällig.

Normalerweise werden diese nur vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin eingezogen. Wenn aber der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht in Deutschland ansässig ist, muss der/ die Arbeitnehmer/in die Sozialversicherungsbeiträge alleine zahlen und die Meldungen abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung kann über einen Prüfbogen Informationen von allen Auftraggeber/innen des/der Selbstständig/in anfordern, einschließlich ausländischer Auftraggeber.

Die Kommunikation zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherungsträger/in ermöglicht einen Datenaustausch, der den Selbstständigen gefährden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Behörden auf Scheinselbstständigkeit aufmerksam werden, z.B. durch Konto-Klärungen der Rentenversicherung oder Hinweise der Finanzämter. Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen ebenfalls regelmäßig Berichte über ihre Einnahmen abgeben. Die Betroffenen sind an vielen Stellen angreifbar.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Statusprüfung
Was sind die Folgen, wenn bei mir oder meinem Auftragnehmer Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?

Mit Dr. Hartmut Paul und Kathi-Gesa Klafke

Dieser Mitschnitt ist nur für angemeldete Vereinsmitglieder sichtbar.

Die Mitschnitte unsere Experten-Talks stehen nur unseren Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Wenn Du Vereinsmitglied bist melde dich zunächst an, um die Aufzeichnung anschauen zu können.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #