Das Risiko der Scheinselbstständigkeit tragen nicht sowohl Auftraggeber, als auch Freelancer. Der Auftraggeber ganz allein trägt das Risiko. Er muss alle Sozialversicherungsbeiträge an Beauftragte zahlen. In arbeitnehmerähnlichen Zuständen ist der Arbeitnehmer für die Handlungen verantwortlich. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Trägt das Risiko der Scheinselbstständigkeit sowohl der Auftraggeber als auch der Freelancer?
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