Natürlich kannst Du auch als Kleinunternehmerin eine USt ID bekommen, habe ich auch. Die Kleinunternehmerregelung besagt lediglich, dass Du keine USt berechnen musst und im Gegenzug Deine selbst gezahlte nicht anrechnen darfst. Mit der ID hat das nichts zu tun.
Arbeitest Du mit Umsatzsteuer, gilt das eben in beide Richtungen und, ja, das ist dann unabhängig vom Umsatz. Nimmst Du die KU-Regelung in Anspruch, musst Du dies auf der Rechnung kenntlich machen (aber das weißt Du ja sicher).
Was in welchem Fall vorteilhaft ist, lässt sich pauschal (wie so vieles) eben nicht pauschal beantworten. Nur klar solltest Du Dir über die Fakten sein.
Ust-ID oder Kleinunternehmerregelung im internationalen online business
1 Person fragt sich das
Zu Beginn einer Selbständigkeit nimmt man ja normalerweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Nun habe ich gehört, dass es im außereuropäischen online business so viele Wenns und Abers gibt, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dass es besser sei, darauf zu verzichten, damit freiwillig die Regelbesteuerung zu wählen aber somit dann befugt ist, eine Ust-ID zu beantragen, die man als Kleinunternehmer nicht erhält. Nachteil sei dann die Tatsache, dass man auch schon unterhalb der Grenze von 22.000 Elstermeldungen machen muss.
Gibt es hier jemanden, der dazu etwas sagen kann?
Vielen Dank vorab und beste Grüße