Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Verteidigung gegen Insolvenzanfechtung

2 Personen fragen sich das

Vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben des Insolvenzverwalters eines ehemaligen Kunden bekommen, der über das Mittel der Insolvenzanfechtung die Rückzahlung von bereits bezahlten Rechnungen aus dem Zeitraum von 3 Monaten vor dem Stellen des Insolvenzantrages fordert.
Zusammen mit den noch offenen Rechnungen ergibt sich für mich ein Risiko im höheren 5-stelligen Bereich.

Mein Problem ist, dass ich aktuell nicht einmal einen Rückruf von einem Rechtsanwalt erhalte.
Scheinbar sind die Fachanwälte so gut ausgelastet, dass neuen Mandanten nicht benötigt werden.

Daher die Frage: hat jemand Erfahrungen mit der Abwehr derartiger Forderungen?
Gibt es evtl. sogar Leidensgenossen, die schon eine adäquate Rechtsvertretung gefunden haben und Ihre Erfahrungen teilen könnten?

Bin für jegliche Hinweise und Tipps sehr dankbar.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Ich war mal kurz in Internet und habe hier zwei Links gefunden. Einer zu einer RA Kanzlei die sich auf diesen Sachverhalt spezialisiert hat und einen der den Sachverhalt gut erklärt und darlegt, wie man sich vor Insolvenzanfechtungen schützen kann.

Doch dieser Schutz greift nur, wenn man im Vorfeld aktiv geworden ist. Also, dein Gedanke sich an einen RA zu wenden ist durchaus richtig.

Ich wünsche dir viel Glück.

Hier die Links dazu:
www.kanzlei-sieprath.de­/lp/insolv­…V4EALw_wcB

www.tbs-insolvenzverwalter.de­/glaeubige­…angeboten..

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Die Möglichkeit, bei späterem Insolvenzfall frühere Zahlungen zur Insolvenzmasse für die Gläubiger nach Möglichkeit anzufechten und zurück zu holen durch Anfechtung, sieht die Insolvenzordnung vor und ist zwingende Standardpflicht der Insolvenzverwalter. Dieses Risiko für jedes Unternehmen und jeden Selbständigen lässt sich jedoch bei Auftragsvereinbarung sowie vor allem während der Abwicklung im laufenden Auftrag sowohl reduzieren meist, fast immer auch verhindern, worauf jeder Selbständige zur Eigensicherung stets achten sollte.

I. Sch.
I. Sch.
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #