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VGSD Unterstützung bei Rückzahlung Corona Soforthilfe NRW?

2 Personen fragen sich das

Wird sich der VGSD wegen dem Urteil in der Rückzahlung der Corona Soforthilfen in NRW einsetzen, damit nicht nur die handvoll SoloSelbständigen davon profitieren, die geklagt haben? Wie wäre es mit einem Vergleich an das Wirtschaftsministerium NRW?

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2 Antworten

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20.09.2022: Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Dies hat auch das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben (VG Köln, Urteile v. 16.9.2022 - 16 K 125/22; 16 K 127/22; 16 K 406/22; 16 K 412/22; 16 K 499/22; 16 K 505/22; nicht rechtskräftig).

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Guten Tag Ilona,

was heißt das jetzt für den jeweiligen Solo-Selbstständigen?
Muss es die € 9.000,-- anteilig nicht zurückerstatten?

Gibt es einen Rechtsanwalt der einen hierin speziell vertreten würde?

Thomas Schäfer
Thomas Schäfer
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