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Was, wenn die Kasse im Restaurant oder Einzelhandel keine E-Rechnung kann?

1 Person fragt sich das

Für geschäftliche Einkäufe und Bewirtungen oberhalb von 250 Euro Brutto muss man ab 2027, von kleineren Unternehmen (< 800.000 Euro Jahresumsatz) spätestens ab 2028 E-Rechnungen ausstellen lassen. Was, wenn die Kasse bis dahin nicht nachgerüstet wurde und keine E-Rechnungen kann, zum Beispiel weil Umsätze über 250 Euro nur selten vorkommen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

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Das Bundesfinanzministerium hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU im September 2024 auf genau diese Frage geantwortet: „Sofern eine strukturierte E-Rechnung nicht von einem Kassensystem ausgelöst und übermittelt werden kann, ist es möglich, dass die E-Rechnung später an den unternehmerischen Leistungsempfänger elektronisch übermittelt oder zum Download bereitgestellt wird. Ebenso zulässig wäre es, zunächst eine sonstige Rechnung auszustellen und diese durch elektronische Übermittlung einer E-Rechnung zu berichtigen.“
Das bedeutet: Entweder wird die E-Rechnung nachträglich ausgestellt und zugesendet.
Oder man stellt eine "sonstige Rechnung" (= Papier- oder PDF-Rechnung), damit der Käufer einen Beleg hat (der aber für sich genommen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt), storniert diesen dann im Nachgang und stellt dann die E-Rechnung.
Für den Käufer kann das bedeuten, dass er der gültigen E-Rechnung hinterherlaufen muss, wenn der Verkäufer nicht so gut organisiert ist. Eine Lösung könnte dann sein, dass man eine Gutschrift (also quasi eine umgekehrte Rechnung) in Form einer E-Rechnung an den Leistenden stellt.
Vgl. www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66718

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Akzeptierte Antwort

Hallo Andreas,
Wie kann das in der Praxis laufen? Bsp:
Einkauf ab 1.1.25 bei einem Unternehmen, das vermutlich >800.000 Umsatz hat, etwa einer Filiale von Budnikowski, z.B. Reinigungsmittel fürs Büro. Warenwert z.Bsp. 12.95€
Klassischer Kauf in bar per Kasse. Buchung in Fibu> Kasse Büromaterial.
Man erhält klassisch einen Kassenbeleg.
Das wird auch künftig ja so weiter laufen, denn Budni wird ja nicht wissen bzw es sie nicht interessieren, ob der Kunde vor ihnen nun für seine private Wohnung Putzmittel kauft oder für sein Büro in der Nachbarstadt.
Selbst wenn man sagt „ist fürs Büro. Bitte eine X-Rechnung mir an meine betriebliche Adresse zumailen“, wird das ja nur mit Zeichen Vogel an Kopf beantwortet werden.
Ist Kauf Kasse weiterhin möglich? Das ist ja keine E-Rechnung wie bisher die klassischen pdf-Rechnungen, die man zB vom Anbieter der Urteilsdatenbank per pdf an e-Mail erhielt > künftig dann ja per X-Rechnung;
Sondern ein klassischer Kasse-Kauf, wie es ja auch weiter bei Bürobedarf passiert, den man am Point of sale kauft, und nicht „Kleinklöterkram“ gleich beim Bürogrosshandel bestellt wie neuen Laserdrucker zB gerade es war, genauso wird es ja sein beim ständigen Kauf von Diesel an der Tankstelle via der betrieblichen Kreditkarte.

Iris
Iris
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