"Dies funktioniert ja nur solange ich weniger verdiene wie er." Dies ist nicht ganz korrekt. In § 10 Absatz 3 SGB V heißt es bzgl. der Mitversicherung von Kindern in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
1/12 der JAEG in 2023 sind: 5.550 Euro. Liegt dein Gesamteinkommen als PKV-Versicherte regelmäßig darunter, ist die Fami möglich, sofern die anderen Voraussetzungen des § 10 SGB V auch gegeben sind. Nur in dem Fall, dass dein Gesamteinkommen regelmäßig darüber liegt, muss dieses geringer als das Gesamteinkommen deines Mannes sein.
Das Gesamteinkommen wird von den gesetzlichen Krankenassen nach den Vorgaben der Grundsätzlichen Hinweise des GKV-SV vom 29.09.2022 geprüft: www.vdek.com/content/v…092022.pdf
Was zählt bei der Familienprüfung in der GKV als Selbstständige?
2 Personen fragen sich das
Hallo, ich bin als Selbstständige in der PKV versichert. Mein Mann freiwillig versichert in der GKV (Angestelltenverhältnis). Unsere beiden Kinder sind mit ihm familienversichert. Dies funktioniert ja nur solange ich weniger verdiene wie er. Was wird bei mir als "Einkommen" und damit als Vergleichsgrundlage angesetzt? Bisher habe ich keine verlässlichen Informationen erhalten. Daher danke für Eure Hilfe!