"Besser keinen schriftlichen Vertrag, als einen schriftlichen Vertrag, der in einer Prüfung nicht standhält.“ ist die Meinung von Dr. Paul zum Thema Vertragsgestaltung. Laut ihm reicht ein sauberer, zweiseitiger Werk, -Dienstvertrag aus ohne unnötige Absätze, die gar nötig wären. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Welche Fehler sollten bei der Vertragsgestaltung vermieden werden?
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Ich möchte Missverständnisse bezüglich einer Scheinselbstständigkeit vermeiden. Worauf sollte ich schon bei der Vertragsgestaltung achten? Welche Fehler sollten vermieden werden?