Hallo,
Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).
Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmerstatus erhalten, solange der (europaweite) Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.
Wird diese Grenze jedoch im laufenden Jahr überschritten, wechselt der Unternehmer unterjährig zur Regelbesteuerung.
Die bis dahin erzielten Umsätze bleiben steuerfrei.
MFG
Marion
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