Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Abmahnwelle rollt: Wie kann ich eine Abmahnung wegen Einbindung von Google Fonts auf meiner Website vermeiden?

24 Personen fragen sich das

Ich habe aus meinem Umfeld gehört, dass momentan ganz viele Websitebetreiber nach einer standardisierten Masche abgemahnt werden. Betroffene erhalten eine Abmahnung und eine Zahlungsaufforderung über 100 Euro, weil deren Websites eine Schriftart von Google Fonts ohne Zustimmung des Nutzers von einem US-Server lädt.

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

6 Antworten

Akzeptierte Antwort

Tatsächlich stellt das Nachladen von Fonts bei Google etc. einen DSGVO-Verstoß dar, da Google über jeden Zugriff auf deine Website informiert wird. Das Landgericht München I hat dazu im Januar 2022 folgendes Urteil gefällt: rewis.io­/urteile/u­…-1749320/.. Wenn du auf deiner Website den Schriftartendienst Google Fonts einsetzt, prüfe bitte zeitnah, ob du ebenfalls gegen die DSGVO verstößt und damit das nächste Abmahn-Opfer werden könntest.

Um als Websitebetreiber Google Fonts datenschutzkonform einzubinden, musst du die verwendeten Schriften einmalig herunterladen und auf deiner eigenen Website hochladen / installieren. Damit ist die Verbindung zum Google-Server getrennt und eine Informationsübertragung an Google unterbunden.

In dem Beitrag www.drweb.de­/google-fo­…einbinden erklärt Markus Seyfferth anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie man das macht.

Die Abmahnung erfolgt häufig in Verbindung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben in Höhe von 3.000 Euro PRO Datenschutzverstoß. Das kann dann richtig, richtig teuer werden. Vor Abgabe einer solchen Erklärung sollte man mit einem Anwalt sprechen.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

für alle, die ihre Website mit WordPress gebaut haben, gibt es eine schnelle Lösung in Form dieses Plugins hier:
wordpress.org­/plugins/h­…nts-local

Dauert nur 2-5 Minuten, dann hat man das eingerichtet, hier ein kleines Hilfe-Video dazu:
www.youtube.com­/watch?v=v­…YMk&t=205s

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Hier noch einen Tipp, den unser Datenschutzbeauftragter Marc Dauenhauer in seinem heutigen Newsletter gegeben hat:

Auf der Seite sicher3.de­/google-fo­…s-checker kann man die URL der eigenen Website eingeben und nach wenigen Sekunden wird angezeigt, ob auf dieser Google Fonts nachgeladen werden.

Am besten gleich testen!

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Generell sollte die Devise sein, so wenig Plugins wie nötig einzusetzen. Von daher, wenn möglich, am besten die Google Fonts ausbauen ohne Plugin. Falls dazu die technischen Kenntnisse fehlen und ihr für die Deaktivierung der Google Fonts ein Plugin einsetzt, bitte danach aber auf jeden Fall noch mal prüfen, ob die Google Fonts tatsächlich auch nicht mehr geladen werden. Nicht alleine auf das Aktivieren von dem Plugin verlassen.

Hier ist übrigens das Thema aus rechtlicher Sicht noch mal ganz gut zusammengefasst: www.it-recht-kanzlei.de­/google-fo­…erson.html

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Eine Abmahnung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn nicht Missbrauch nachgewiesen werden kann. Abmahnungen von einer Person sind rechtskräftig als Missbrauch eingestuft worden:
"Urteil des Amtsgericht Charlottenburg gegen das Abmahnduo Lenard/Ismail:
[..]
Laut Amtsgericht ist in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch seitens des Abmahnduos nicht begründet."
(Quelle: www.e-recht24.de­/google-fo­…ts-scanner)

"Google Fonts Abmahnungen durch Martin Ismail: Das Urteil
[..]
Am 10.03.2023 erging nun das Urteil des Amtsgericht Hannover, gegen welches kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Das Urteil hat unserer Klage vollumfänglich stattgegeben. Damit wurde gerichtlich entschieden, dass die Abmahnung unrechtmäßig war und die Ansprüche derer sich Martin Ismail berühmt nicht bestehen."
(Quelle: www.anwalt.de­/rechtstip­…10971.html)

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Danke an Max für diesen Beitrag und die Unterstützung.
Danke an Markus für den Hinweis auf das Plug-In.
So kann der Montag morgen starten.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #