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Wirtschaftliche Nachwirkung aufgehobener Corona-Maßnahmen (Rückfrage der Bewilligungsstelle zur Neustarthilfe 2022-2. Quartal)

3 Personen fragen sich das

Auch ich habe nunmehr nach über einem Jahr die folgende Nachfrage zu meiner Endabrechnung zum 2. Quartal 2022 erhalten.
1. Am 19.05.2022 wurde die Nachfrage nach der Coronabedingtheit des Umsatzeinbruches erweitert. Da die Fragen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung noch nicht implementiert waren, bitten wir Sie, den Hintergrund Ihres Umsatzeinbruches anhand der folgenden zwei Fragen zu erläutern:
1. Waren Sie weiterhin von staatlichen Coronamaßnahmen im Förderzeitraum April bis Juni 2022 betroffen? Wenn ja, von welchen?
2. Von welchen individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie war Ihr Geschäft im Förderzeitraum April bis Juni 2022 betroffen?

Ungeachtet der Frage, ob nachträglich noch Subventionsbedingungen wirksamabgeändert werden können...

Ich bin Seminarleiter/-veranstalter und leite Kurse an, die körperliche Interaktion zwischen den Kursteilnehmern implizieren.

Solange Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen galten, war mir meine Tätigkeit als körperintensiv komplett untersagt (Tätigkeitsverbot).
Als dann die strikten Verbote aufgehoben wurden, konnte ich trotz großer Anstrengung nur zögerlich und wenn in geringer Zahl wieder meine Veranstaltungen besetzt bekommen. Die Menschen waren einfach verunsichert und es stand auch im Raum, dass wegen neuen Virusvarianten evtl. wieder Massnahmen ergriffen werden müssten, was die notwendige Vorausplanung der Events erheblich erschwerte.

Dazu die folgenden Fragen mit der Bitte um zeitnahe Rückantwort in Hinblick auf die laufende 10-Tagesfrist ab 12.6.:

Weiss noch jemand genau, wann in Bayern die Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote vollständig aufgehoben wurden?

Gibt es schon Erkenntnisse, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Nachwirkungen schon ausgesetzter Coronamassnahmen von der Bewilligungstelle akzeptiert wurden?
Worauf muss ich speziell abheben?

Vielen Dank und Grüße
Martin

Martin
Martin
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ich hab mal ein wenig recherchiert. Der richtige Anlaufpunkt für dich wäre das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Sie haben ihre Internetseite für Frage rund um Corona erst im Februar 2024 wieder aktualisiert.

An deiner Stelle würde ich eine Email dorthin schreiben und anfragen wann die letzten Beschränkungen gefallen sind. Aus strategischen Gründen würde ich dir empfehlen nicht darauf einzugehen, dass du diese Info für die Überprüfung der Corona Hilfe benötigst.

Hier ein Link zu den Landesamt: www.lgl.bayern.de­/gesundhei­…rbstwinter

Erkenntnisse wie bisher in solchen Überprüfungen entschieden wurde, kann ich dir nicht geben. Es wäre eventuelle hilfreich Informationen über die, von dir erwähnte eventuelle neue Variante zu sammeln und dies als Argumentationsgrundlage mit als Anlage zu deinem Schreiben hinzuzufügen.

Viel Glück.

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