Das Problem ist leider, dass wir die Betroffenenrechte schlecht umsetzen können, wenn wir pb. Daten in den KI-Systemen eintragen. Bei europäischen Lösungen haben wir mehr Sicherheit, aber müssen dennoch die Vorgaben aus der DSGVO einhalten. Wir haben keine Löschmöglichkeiten und wissen auch nicht immer, ob die eingegebenen Daten zum Trainingszwecke verwendet werden. Darüber hinaus brauchen wir ebenfalls eine AVV mit dem KI-Anbieter.
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