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Sponsored post Gastbeitrag von WISO MeinBüro Investitionsbooster: Was Selbstständige jetzt wissen sollten

Mit dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung 2025 ein neues Steuergesetz auf den Weg gebracht. Kernbestandteil ist die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter. 

Im Beitrag erklären wir, wie du den Investitionsbooster zuschaltest

"Für Selbstständige eröffnen sich mit dem Investitionsbooster neue Chancen, Investitionen sofort steuerlich wirksam zu machen", sagt Fin Glowick, Chief Revenue Officer bei unserem langjährigen Kooperationspartner WISO MeinBüro. Das Softwareunternehmen unterstützt Selbstständige dabei, ihre Finanzen und Buchhaltung effizient zu managen. Die steuerlichen Vergünstigungen des Investitionsboosters gelten für Investitionen, die ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden (Quelle: Bundesfinanzministerium).

Degressive Abschreibung wird zu verbesserten Bedingungen wiedereingeführt

Eine wichtige Maßnahme ist die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu verbesserten Konditionen wiedereingeführt wurde.

Degressive Abschreibung heißt: Du kannst in den ersten Jahren einen deutlich höheren Prozentsatz der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen, der Abschreibungsbetrag sinkt dann jedes Jahr. Im Gegensatz dazu verteilt eine lineare Abschreibung die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer, der Jahresbetrag bleibt konstant.

Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern zählen beispielsweise:

  • Firmenfahrzeuge
  • Bürogeräte, z.B. Drucker
  • Büroeinrichtung, z.B. Büromöbel 
  • Werkzeuge

Diese Gegenstände müssen nachweislich im Betrieb eingesetzt werden und eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben. Klassische Beispiele sind etwa Bürostühle oder Regale. Auch branchenspezifische Anschaffungen – etwa Kameras für Fotograf/innen, medizinische Geräte für Heilberufe oder Fräsen in Werkstätten – profitieren von der Neuregelung.

Für digitale Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Computer, gibt es ein steuerliches Wahlrecht mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr. Das ermöglicht eine höhere Abschreibung als bei der degressiven AfA. 

Wie wirkt sich die degressive Abschreibung konkret aus?

Unternehmer, die vom 1. Juli 2025 bis Ende 2027 solche Wirtschaftsgüter für ihren Betrieb anschaffen oder herstellen, können diese degressiv statt linear mit dem dreifachen Satz der linearen AfA abschreiben, höchstens aber 30 Prozent.

Beispiel:

Ein neu angeschafftes Hybridauto muss normalerweise über sechs Jahre abgeschrieben werden. Das entspricht einem jährlichen linearen AfA-Satz von 16,67 Prozent. Bei der degressiven AfA können aber 30 Prozent abgeschrieben werden. In den Folgejahren kann der Unternehmer jeweils 30 Prozent des Restwerts abschreiben, sodass der AfA-Betrag von Jahr zu Jahr sinkt. Wenn die Anschaffung im Januar erfolgt, können also im ersten Jahr 30 Prozent, im zweiten Jahr 21 Prozent (30 Prozent der verbliebenen 70 Prozent) usw. abgeschrieben werden.

Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich. Das ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn die lineare AfA rechnerisch höher ausfällt als die degressive AfA. Im sechsten – und damit letzten Jahr – kann der verbliebene Restbuchwert bis auf den Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben werden.

Welche Vorteile bringt die degressive AfA?

Die degressive AfA erhöht die Rentabilität von Investitionen. In den ersten Jahren der Investition stärkt sie die Finanzkraft des Unternehmens, weil sie die Liquidität verbessert. Wenn man einen höheren Betrag abschreiben kann, erhöht dies die absetzbaren Betriebsausgaben und reduziert damit den Gewinn und damit auch die Steuerlast.

Ein finanzieller Vorteil entsteht letztlich durch eine Steuerstundung, da die Steuerlast in die Zukunft verschoben wird. Dies ist besonders für junge Unternehmen oder Selbstständige in Wachstumsphasen relevant.

Wer vorausschauend plant, kann die degressive AfA gezielt einsetzen, um Investitionen in umsatzstarken Jahren vorzuziehen und die Steuerlast zu reduzieren. Zudem lassen sich durch die flexible Wechselmöglichkeit zur linearen AfA steuerliche Optimierungen über den gesamten Abschreibungszeitraum hinweg realisieren.

Ein bewährtes Instrument der Steuerpolitik

In der Steuerpolitik gilt die degressive AfA als zielgerichtetes Instrument, um in Krisenphasen Investitionen anzukurbeln. Deshalb wurde sie in den letzten Jahren wiederholt befristet eingeführt – zuletzt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024. Damals war sie allerdings auf das Doppelte der linearen AfA und den Höchstsatz von 20 Prozent gedeckelt.

Im aktuellen Investitionszeitraum 2025 bis 2027 ist der AfA-Satz mit 30 Prozent deutlich höher. Damit sollen auch mittlere und größere Investitionen angereizt werden – etwa die Umstellung auf modernere Geräte oder ein E-Auto.

Wichtig: monatsgenaue Abschreibung im Anschaffungsjahr

Ein wichtiger Punkt: Im Anschaffungsjahr muss monatsgenau abgeschrieben werden. Wird das Wirtschaftsgut im Juli angeschafft, dürfen auch nur sechs Zwölftel des Jahresbetrags geltend gemacht werden.

Beispiel:

Ein Unternehmer kauft im Juli 2025 einen Kopierer für 4.000 Euro. Dieser ist sieben Jahre nutzbar. Die degressive AfA in Höhe der maximal möglichen 30 Prozent ergibt 1.200 Euro für das Gesamtjahr. Absetzen kann der Unternehmer das Gerät für sechs Monate. Folglich kann er 600 Euro im Jahr 2025 abschreiben. Der verbleibende Restwert beträgt 3.400 Euro, von dem im Folgejahr 2026 erneut 30 Prozent, also 1.020 Euro, abgeschrieben werden können.

Was passiert bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern?

Wird ein Wirtschaftsgut sowohl privat als auch betrieblich genutzt, darf nur der betriebliche Anteil abgeschrieben werden. Die betriebliche Nutzung muss dabei nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden – zum Beispiel durch ein Fahrtenbuch bei Fahrzeugen oder durch eine betriebliche Internetverbindung bei Computern.

Ist die betriebliche Nutzung geringer als zehn Prozent, gelten die Güter als Privatvermögen und sind nicht abschreibbar. Ab zehn Prozent betrieblicher Nutzung ist eine anteilige Abschreibung möglich – oder bei über 50 Prozent Nutzung die vollständige Zuordnung zum Betriebsvermögen.

Wer sollte die degressive AfA nutzen – und wer nicht?

Die degressive AfA lohnt sich vor allem für Selbstständige mit gut laufendem Geschäft, die ihre Steuerlast kurzfristig senken wollen. Sie bietet Flexibilität, steuerliche Vorteile und stärkt die Eigenfinanzierungskraft.

Weniger geeignet ist sie, wenn eine gleichmäßige Steuerlastverteilung über mehrere Jahre angestrebt wird – etwa bei stagnierenden oder stark schwankenden Einkünften. In diesem Fall kann die lineare AfA sinnvoller sein.

Praxis-Tipp: Investitionen gut timen

Wer ohnehin plant, neue Geräte oder Fahrzeuge anzuschaffen, sollte den Investitionszeitpunkt bewusst wählen.  

Die neue degressive AfA ist ein starkes Werkzeug für Selbstständige, die gezielt investieren und gleichzeitig ihre Steuerlast optimieren wollen. Durch die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent jährlich abzuschreiben und flexibel zur linearen AfA zu wechseln, entsteht ein breiter Gestaltungsspielraum – sowohl für kurzfristige Steuerersparnis als auch für strategische Finanzplanung.Selbstständige sollten jetzt genau prüfen, welche Investitionen anstehen und wie sie vom Investitionsbooster profitieren können. Buchhaltungsprogramme wie WISO MeinBüro helfen dabei, die AfA optimal zu berechnen und Investitionen richtig zu verbuchen.

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