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Lesetipp Kontroverse Diskussion über Spiegel-Artikel Problem offen ansprechen oder Verunsicherung von Auftraggebern vermeiden?

Rund um einen Spiegel-Artikel über die durch BSG-Urteile und DRV-Praxis entstandene Rechtsunsicherheit haben sich auf LinkedIn kontroverse Diskussionen entwickelt. Sollte man das Problem so deutlich ansprechen oder führt das zu zusätzlicher Verunsicherung?

Ist der Spiegel-Artikel "Wenn die Freiberuflichkeit zum Fiasko wird" hilfreich oder schädlich für die Sache der Selbstständigen?

Spiegel-Redakteur Florian Gontek hat am 31.12.25 den Beitrag "Wenn die Freiberuflichkeit zum Fiasko wird" veröffentlicht. Der Teaser lautet: "Honorarkräfte rechtssicher zu beschäftigen, ist nahezu unmöglich geworden. Unternehmen und Auftraggeber riskieren ihre Existenz". Vor allem an diesem Satz dürfte sich die Diskussion entzündet haben, über die wir im Folgenden berichten.

Mitglied bittet uns um Stellungnahme

Initiiert von Ferry von Saalbach und dann auch Lena Pieper haben sich auf LinkedIn umfangreiche Diskussionen entwickelt. Leonie Adam, die ebenso wie Ferry VGSD-Mitglied ist, hat uns um eine Stellungnahme dazu gebeten. Da wir die auf LinkedIn vorgegebene Zeichenzahl damit sprengen würden, haben wir uns für die Form eines Beitrags entschieden.

Die Sorge von Lena und Ferry: Titel und Teaser könnten bei Auftraggebern vorhandenen Ängste noch vergrößern und sie künftig ganz von einer Beauftragung von Selbstständigen abhalten.

Bleibt am Ende hängen, dass Freelancing ein Graubereich ist?

Lena schreibt mit Bezug auf den Text des Spiegel-Artikels: "Die Fälle sind real, die Nachzahlungen existenzbedrohend, die Unsicherheit ist massiv." Aber zwischen den Zeilen entstehe eine Botschaft, die im Markt hängen bleibt und sich weiter manifestiere: "Freelancing = Graubereich = Risiko = am Ende lieber Festanstellung".

Sie sieht die Gefahr, dass der Diskurs wegkippe von Lösungen. "Wir brauchen nicht weniger Freelancing. Wir brauchen endlich klare, faire und praktikable Regeln."

Gibt es zwei Arten von Selbstständigen?

Ferry von Saalbach argumentiert, dass es zwei grundverschiedene Arten von Freiberuflern gäbe. Solche die seit Jahren faktisch in Dauerbeschäftigungen arbeiteten und solche, die wir er ganz klar extern, projektbezogen, ohne Eingliederung, ohne Weisungsabhängigkeit mit eigenem unternehmerischen Risiko arbeiten.

Die Beiträge von Florian Gontek über die vom Statusfeststellungsverfahren verursachte Rechtsunsicherheit gehörten 2025 zu den meistgelesenen Spiegel-Artikeln

Was die Diskussion auf LinkedIn sicher nicht vereinfacht: Der Beitrag von Florian Gontek befindet sich ebenso wie seine im Beitrag verlinkten vier früheren Artikel zum Thema Rechtsunsicherheit hinter der Paywall, so dass nur ein Teil der Mitdiskutierenden und Mitlesenden sie selbst komplett lesen konnten. Dass die Lektüre Spiegel-Abonnenten vorbehalten ist, dürfte auch an dem großen Interesse der Leser an diesen Beiträgen liegen, einige davon entwickelten sich zu "Bestsellern", gehören als zu den meistgelesenen Beiträgen des letzten Jahres.

Was steht eigentlich in dem Spiegel-Artikel?

Im seinem strittigen Beitrag erzählt Gontek "Die Geschichte hinter der Geschichte". In dieser Reihe berichten Spiegel-Redakteur/innen, welche ihrer Texte sie 2025 besonders beschäftigt haben. Für den Artikel hat er mit Arbeitsrechts-Anwalt Ralf Leiner gesprochen: "Für das Bundessozialgericht ist heute nicht mehr entscheidend, wie intensiv jemand in einen Betrieb eingebunden ist", zitiert er diesen. "Entscheidend ist, ob jemand Teil der Leistungskette ist." 

"Die Folgen dieser Rechtsprechung können Existenzen bedrohen", schreibt Gontek und zitiert noch einmal Anwalt Leiner: "Was die Sozialgerichte durchsetzen, führt zur Vernichtung unzähliger Existenzen." Gontek ergänzt: "Und spült Geld in leere Sozialkassen."

Zuspitzung durch Herrenberg-Urteil und dessen Auslegung

Gontek geht auch auf das Herrenberg-Urteil vom Juni 2022 ein, das im Februar 2025 nach einem Dialogprozess des Bundesarbeitsministeriums mit Verbänden (darunter auch dem VGSD und zahlreichen BAGSV-Mitgliedsverbänden) zu einer Übergangsregelung für selbstständig Lehrende geführt hat, die Ende 2026 endet. Wir hatten bei diesen Gesprächen konsequent eine branchenübergreifende Reform der Kriterien gefordert, zu der war das BMAS zunächst nicht bereit.

Im Spiegel-Artikel heißt es weiter: "Das Problem wird damit [mit der Übergangsregelung] nur vertagt. Es betrifft sehr viele Menschen. Allein im Weiterbildungsbereich arbeiten rund 400.000 Honorarkräfte." Insbesondere auf diese dürfte sich auch der Teaser des Beitrags beziehen. Die Übergangslösung sei verfassungsrechtlich bedenklich, weil dadurch unterschiedliche Berufe ungleich behandelt werden und führe zu Konflikten zwischen Auftraggeber und -nehmern. Die Verfassungsmäßigkeit hatte nicht nur der hier befragte Anwalt, sondern auch BSG-Ex-Präsident Professor Rainer Schlegel immer wieder in Frag gestellt.

Spiegel: "Es fehlt ein klarer Kriterienkatalog, der Rechtssicherheit schenkt"

Gonteks Fazit: "Es fehlt ein klarer Kriterienkatalog, der Rechtssicherheit schenkt. Dagegen arbeiten Gerichte und Gesetzgeber seit Jahren an. Zum Leidwesen von Millionen Freiberuflern und Auftraggebern."

Aus Copyright-Gründen können wir nur ausgewählte Passagen des Textes zitieren. Aber dieses Fazit und viele andere Sätze in dem Beitrag können wir nur unterschreiben... 

VGSD-Mitglied Peter Claus Lamprecht (PCL) antwortete sowohl Lena als auch Ferry, dass er den Artikel von Florian Gontek anders als sie wahrgenommen habe: Er beschreibe, wie es ist, lege den Finger in die Wunde, überbringe lediglich die schlechte Nachricht. Das eigentliche Problem sei die Bundesregierung, die nichts gegen die Rechtunsicherheit unternehme. 

Was auf das SFV spezialisierte Anwält/innen dazu sagen

PCL empfiehlt, den Anwält/innen Kathi-Gesa Klafke und Robert Gollwitzer auf LinkedIn zu folgen, die beide dort unabhängig voneinander regelmäßig an konkreten Beispielen über die bestehende Rechtsunsicherheit berichten.

Im weiteren Verlauf der Diskussion hat er die beiden Anwälte um ihre Einschätzung gebeten, beide kamen der Einladung nach und schalten sich in die Diskussion ein. Kathi Klafke schreibt an Ferry gerichtet zum Beispiel: "Dass es aus Ihrer Sicht als Auftragnehmer unerwünscht ist, potentielle Auftraggeber zu verunsichern, kann ich absolut nachvollziehen. Aus Sicht der Auftraggeber kann man nicht genug aufrütteln, denn in erster Linie trifft die Problematik horrender Nachforderungen und ggf. sogar Strafverfahren nach § 266a StGB die Auftraggeber. Dass die Wut stets den Überbringer der schlechten Nachricht trifft, nehme ich nicht persönlich..." und weiter: "Es ist keine Panikmache, sondern Alltag. Ich setze mich seit mehr als 20 Jahren für klare Regelungen ein. Die von Ihnen geforderte Differenzierung gibt es aktuell nicht mehr."

Gibt es einen Rest von Sicherheit?

Auf eine Darlegung der Kriterien, die nach Ferrys Ansicht eindeutig für Rechtssicherheit sprechen, schreibt sie: "Es tut mir unglaublich Leid, Ihnen nochmals sagen zu müssen, dass auch die von Ihnen aufgezählten Punkte heute nicht mehr sicher zur Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit führen."

Auch Spiegel-Autor Florian Gontek hat sich an beiden Diskussionsthreads beteiligt, seine Aussagen unter anderem mit Links zu BSG-Urteilen belegt. Als Leonie Adam nach der Position des VGSD fragte, verlinkte er unseren Beitrag "Wie uns 'Der Spiegel' aus der Seele spricht" über seinen Beitrag "Warum Selbstständigen die Existenz zerstört wird." Wir danken ihm und dem Spiegel darin, dass sie das Problem der Rechtsunsicherheit so klar ansprechen und an vielen Beispielen illustrieren.

Spiegel-Redakteur Florian Gontek nimmt Stellung

Gontek weiter: "Ich teile Ihre Auffassung gerade dahingehend, dass ich in vielen Gesprächen mit Expertinnen und Betroffenen wahrnehme, wie groß die Unsicherheit ist. (...) ebenso dahingehend, dass dass ich denke, dass es – über Moratorien hinaus – neue und festere Kriterien braucht, die Selbstständigkeit (...) wieder attraktiver und rechtssicher möglich machen." 

In Bezug auf die Rechtlage fährt er fort: "Hier halte ich den Tenor der Texte nach wie vor für korrekt. Auch in der Deutlichkeit. Festmachen lässt sich das für mich an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes in den vergangenen Jahren. Insbesondere, seitdem Andreas Heinz, heute Vizepräsident des BSG, zum 1. Januar 2020 den Vorsitz des Gerichtes übernommen hatte, hat sich der Wind klar gedreht."

Forderung: Mit einer Stimme sprechen

Lena Pieper macht den Vorschlag "Was ich aber sehr begrüßen würde, ist dass Selbstständige und (mögliche) Auftraggeber eine gemeinsame Stimme entwickeln! Wie ginge das? Meiner Meinung nach über Erfolgsgeschichten, die erzählt werden. Unternehmen, die über die positiven Aspekte der Nutzung von Freelancing berichten."

Wie unser Jahresrückblick auf 2025 zeigt, arbeiten wir beim VGSD schon längere Zeit erfolgreich daran, ein breites Bündnis für Rechtssicherheit aufzubauen und eine gemeinsame Stimme auch mit Auftraggebern zu entwickeln und uns nicht gegeneinander ausspielen zu lassen. Beispiele dafür sind das gemeinsame Positionspapier von VGSD und dem Auftraggeberverband bitkom und die gemeinsame Vorstellung unserer Lösungsvorschläge bei einer bitkom-Veranstaltung am 27.11.25 mit für die Statusfeststellung zuständigen Fachpolitiker/innen im November.  (Übrigens: Thread-Initiatorin Lena Pieper hat dabei für UPYU (früher: FreeMOM) einen Vortrag gehalten, direkt vor mir und Adel Holdampf-Wendel, der für Arbeits- und Sozialrecht zuständigen Referentin der bitkom.)

Vorschlag: Bedeutung der Selbstständigkeit aufzeigen

Lena bietet dem Spiegel an, Beispiele für Geschichten erfolgreicher Zusammenarbeit zu benennen. Seitens der VGSD-Redaktion sind wir dabei, auf sie zugehen, denn wir haben unabhängig von der Diskussion auf LinkedIn Anfang des Jahres beschlossen, eine neue Reihe zu starten, die die Bedeutung von Selbstständigen für ihre Auftraggeber, aber auch für die Gesellschaft anhand emotional bewegender Geschichten illustriert. (Ähnliche Reihen gab es schon früher.) 

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass solche Geschichten auf sehr viel weniger öffentliches Interesse stoßen und damit auch weniger bewirken als Beiträge, die auf die bestehenden Probleme aufmerksam machen oder mögliche Lösungen diskutieren. Das gilt auch für unsere eigenen Leser/innen hier auf der VGSD-Website.

BMAS arbeitet an einer Reform der Statusabgrenzung

An gleich zwei Stellen im Koalitionsvertrag wurde eine wirksame Reform der Statusfeststellung vereinbart. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet inzwischen an einem Referentenentwurf, der Ende des zweiten Quartals vorgestellt werden und zum 1.1.2027 in Kraft treten soll. Wir haben unsere Vorschläge dafür mit dem zuständigen Abteilungsleiter des BMAS bereits vor mehreren Monaten besprochen und stehen mit ihm weiter in Austausch. 

Wir arbeiten dabei eng mit den anderen BAGSV-Verbänden aber auch mit Dachverbänden wie dem DIHK zusammen, entwickeln unsere im Herbst 2024 in einem BAGSV-Positionspapier dargestellten Lösungsvorschläge weiter, um eine möglichst breite politische Unterstützung für gemeinsame Lösungsvorschläge sicherzustellen.

Es ist keineswegs sicher, dass all diese Bemühungen letztlich zu der erhofften wirksamen Reform führen werden. Es ist deshalb essentiell, dass wir den Druck hoch halten und die Situation nicht beschönigen.

Zum Wesen der Rechtsunsicherheit gehört es, dass es keine Sicherheit gibt

Natürlich kann man einiges tun, um als Auftragnehmer/in die Gefahr von Scheinselbständigkeit zu reduzieren. Und ein Kiosk-Besitzer mit tausenden privater Kunden ist auch nicht gefährdet. Wer für eine überschaubare Zahl von Firmenkunden arbeitet – und das ist bei Firmenkunden die Regel, ist gefährdet.

Im Sommer 2022 haben wir in der vierteiligen Reihe "Schütze deine Selbstständigkeit" Tipps gegeben, wie man sich für den Fall einer Betriebsprüfung argumentativ rüsten kann. Rechtssicherheit kann aber auch die Beachtung dieser Tipps nicht garantieren, zumal neuere BSG-Urteile und ihre selbstständigen-feindliche Auslegung durch die Deutsche Rentenversicherung die Grenzen dessen, was als abhängige Beschäftigung gewertet wird, immer weiter verschieben. Es ist das Wesen von Rechtsunsicherheit, dass es eben gerade keinen Vertragstext und kein bestimmtes Verhalten gibt, mit dem die Unsicherheit von Auftraggeber oder -nehmer abgestellt werden könnte. Hierfür muss der Staat die Kriterien an die Realität unserer Arbeitswelt anpassen, statt zuzulassen, dass sie von BSG und DRV immer weiter realitätsferner ausgelegt werden.

Bisher verschont geblieben zu sein, schützt nicht

Natürlich gibt es immer noch viele Selbstständige mit Firmenkunden, die bisher kein Statusfeststellungsverfahren (SFV) durchmachen mussten und sich in Sicherheit wähnen, oft im Glauben an längst überholte Annahmen, zum Beispiel, dass sie das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber schütze. Doch es braucht kein Statusfeststellungsverfahren, um betroffen zu sein: Die Verunsicherung hindert Auftraggeber schon seit Jahren zunehmend daran, Solo-Selbstständige und sogar solche mit zwei oder drei Mitarbeitenden zu beauftragen. Und das ist nicht die Schuld des Spiegels. Wir merken am Zulauf von immer neuen Verbänden, die sich der BAGSV anschließen, dass die Rechtsunsicherheit ständig weitere Branchen erfasst.

Was wir auf keinen Fall wollen: Die einen Selbstständigen gegen die anderen ausspielen. Nach dem Motto: Wir sind die Guten, die anderen opfern wir, auch wenn sie seit Jahrzehnten selbstständig waren. Wenn wir uns aufspalten lassen, haben wir den Kampf um mehr Rechtssicherheit verloren.

Unser Ziel! Deine Meinung?

Unser Ziel ist, dass die Lebensentscheidung für die Selbstständigkeit, über die man in der Regel lange nachgedacht hat und für die man einiges an Opfern gebracht hat, von unserem Staat respektiert wird. Wenn es eine demokratische Mehrheit dafür gibt, dass Selbstständige Rentenversicherungsbeiträge zahlen, muss dies durch die schon so oft angekündigte Altersvorsorgepflicht geregelt werden, nicht hintenherum, in dem man fleißigen Menschen ihre über viele Jahre aufgebaute Selbstständigkeit zerstört.

Wie denkst du über die Sache? Wir sind gespannt auf deinen Kommentar!

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