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Welche Erfahrung habt ihr mit mit dem nachträglichen (freiwilligen) Einzahlen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?

18 Personen fragen sich das

Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig zusätzlich in die Rente einzuzahlen. Zum Beispiel um Verluste aus einem Versorgungsausgleich auszugleichen oder Abschläge zu verhindern, wenn ein früherer Rentenbezug angestrebt wird.

Fallbeispiel: Eine seit über zehn Jahren selbstständig arbeitende Person hat während früherer angestellter Tätigkeiten viele Jahre Pflichtbeiträge in die DRV eingezahlt. Mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit hat sich die Person privat abgesichert und die DRV nicht weiter "bestückt".

Nun möchte dieser Selbständige nachträglich zusätzlich in die DRV einzahlen, also Rentenpunkte "kaufen".

Wer hat praktische Erfahrungen damit und ist bereit, diese zu teilen? Die theoretischen Risiken, z. B. Prüfung auf Scheinselbständigkeit können als bekannt vorausgesetzt werden.

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4 Antworten

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Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Antrag gestellt und bekam nach 6 Monaten als Reaktion ein Statusfeststellungsverfahren bezüglich der Rentenversicherungspflicht von Selbständigen.
Man sollte sich diesem Risiko bewusst sein.
Viele Grüße Antje Gabert

Antje Gabert
Antje Gabert
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Ich bin auch freiwillig versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung (das geht auch jünger als 50 Jahre).
Ob sich das lohnt, muss jeder für sich selbst beantworten, ich war z.B. früher angestellt und habe bereits Rentenansprüche gesammelt und fahre ansonsten eine Strategie, die Risiken zu streuen, also investiere ich sowohl in die gesetzliche als auch die private Vorsorge.

Als freiwillig Versicherter kann ich das Jahr für Jahr entscheiden, z.B. auch 0 € in die gesetzliche RV einzuzahlen.

Es gibt hier weiterführende Informationen, auch zur Rendite:

www.finwohl.de­/2020/08/0­…sicherung

www.finanztip.de­/gesetzlic­…sicherung

Stefan Wühl
Stefan Wühl
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Mache ich seit drei Jahren. Man muss dazu einen Antrag stellen und danach wurde mir erlaubt(!) einzuzahlen. Neben dem Charme, das diese Zahlungen pfändungssicher sind, ist derzeit auch die Rendite durchaus ok. Läuft seitdem problemlos. Das ganze ist aber natürlich immer individuell zu berechnen.

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Ich denke, wir sprechen hier von zwei Sachen. Es gibt wohl die Möglichkeit, ab dem Alter 50 nachträgliche Beitragszahlungen zu machen. Diese Regeln kenne ich nicht.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, als Selbstständige/r während des Arbeitslebens Beiträge freiwillig zu entrichten. Hier muss die Zahlung aber spätestens zum 15.03. des Folgejahres gemacht werden. Nachträgliche Beitragszahlungen sind also nicht vorgesehen.

Es gibt auch eine kleine Anzahl von selbstständigen Tätigkeiten, die Pflichtbeiträge leisten müssen. Wurden diese nicht geleistet, müssen sie nachgeholt werden, und wohl mit Strafzins.

Arif Hamid
Arif Hamid
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