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Anpassung des Anrechnungsatzes der GSt auf die ESt für Einzelunternehmer (bisher: 3,8-fach)

Dieses Thema betrifft die mehr als zwei Millionen Einzelunternehmer in Deutschland und damit auch die VGSD-Mitglieder, die nicht als Freiberufler tätig, sondern gewerbesteuerpflichtig ist.

Es gibt zwar eine Anrechnung der GSt auf die ESt; diese erfolgt durch Abzug des 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrags von der tariflichen Einkommensteuer. Das bedeutet aber: Alles, was einen Hebesatz von 380 Prozent übersteigt, muss der Einzelunternehmer aus privater Tasche zahlen; in meinem Fall liegt der Hebesatz 2016 bei 460 Prozent, was unsere familiäre Haushaltskasse zusätzlich zu der normalen Einkommen- und Gewerbesteuer mit einem zwar niedrigen, aber doch dreistelligen Betrag belastet – und zwar Monat für Monat. In dem Maße, in dem diese Belastung steigt, schwinden Sinn, Mut und Kraft, unternehmerische Aktivitäten zu entfalten. Das Geld fehlt zudem für die Ausbildung der Kinder und für die eigene Altersvorsorge.

Es ist die Zeit gekommen, dass die Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer vom 3,8-fachen deutlich nach oben angepasst wird. Der VGSD möge sich bitte mit allen verfügbaren Mitteln und Kräften dafür einsetzen. Kommunen, Kreis und Bund sollen künftig mit dem Geld auskommen, das ihnen zur Verfügung steht. Einzelunternehmer müssen es auch – und mit jeder Gewerbesteuererhöhung müssen wir als Familie mit drei Kindern sogar mit weniger Geld auskommen und können nichtmal beim status quo verbleiben.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Frank-Michael Rommert
  • 7 Abstimmende
  • 18 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 33 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 22.12.2016

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