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Ausnahmen für Kleinunternehmen bei der neuen Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen in der EU

Ab dem 1. Januar 2015 müssen elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen (z.B. Software-Downloads) im Land des zahlenden Kunden mit der dortigen Mehwertsteuer versteuert werden. Beispiel: Ein Grieche kauft in einem deutschen Online Shop eine Software. Der Händler muss die griechische Mehrwertsteuer aufschlagen, in der Rechnung ausweisen und an das griechische Finanzamt erklären und abführen.

Bisher mussten private Kunden eines deutschen Händlers einfach die deutsche Mehrwertsteuer zahlen und damit war es gut. Ab 1. Januar müssen nun regelmäßig bis zu 27 Umsatzsteuererklärungen, Überweisungen und zugehörige Verwaltungsvorgänge durchgeführt werden. Und 27 verschiedene Rechungsformulare bzw. Textbausteine verwendet werden, die den Anforderungen des jeweiligen Landes genügen. Der Aufwand zur Umstellung der Shop-Software, die zusätzliche Belastung bei der Finanzbuchhaltung und die Bürokratie im Zuge der Korrespondenz mit den vielen verschiedenen Steuerbehörden im Ausland (womöglich noch in deren Landessprachen) ist für Kleinunternehmen ein schlechter und sehr teurer Witz.

Zur Vereinfachung soll der sogenannte "mini one stop shop" (MOSS oder M1SS) dienen, doch auch dieses Verfahren erfordert Vorbereitung und eine Menge zusätzliche Arbeit und laufende Kosten. Die Umstellung der eigenen FIBU und Shop-Prozesse bleibt trotzdem notwendig.

Betroffen sind alle, die Software oder andere elektronische Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören auch alle Formen von kostenpflichtigen Mitgliedschaften, Services, Bildungsangebote, usw. Im Grunde alles, wo online gegen Bezahlung etwas angeboten wird, das keiner physischen Lieferung per Paket bedarf. Es betrifft die gesamte Digitalwirtschaft, angefangen bei kleinsten Selbständigen bis zu den großen Giganten Google, Amazon & Co.

Die praktisch letzte verbliebene Chance heute ein neu gegründetes Unternehmen gegen die globale Konkurrenz zum Erfolg zu führen ist online zu gehen. Die Digitalwirtschaft besteht in der Überzahl aus vielen zarten Pflänzchen, die wachsen wollen. Viele kleine Selbständige stehen dahinter, die sich ein besseres Leben erhoffen und im Erfolgsfall neue Arbeitsplätze erschaffen. Die neue EU Bürokratie erschwert es diesen Gründern in Zukunft noch mehr auf die Beine zu kommen.

Diese Mühle lässt sich nun nicht mehr zurückdrehen (was haben eigentlich unsere Handelskammern und Politiker gemacht? Warum keine Debatte? Warum erfahren wir das erst so spät?). Was wir aber fordern können, ist eine Umsatzuntergrenze (z.B. 1 Million Euro) einzuführen, unterhalb der auf dieses bürokratische Monster zugunsten der alten, einfachen Regelung verzichtet werden kann.

Bitte gebt eure Stimme für die Einführung einer Umsatzuntergrenze oder einer vergleichbaren Erleichterung für Kleinunternehmen und helft damit allen Gründern, die ihre zarten Pflänzchen zum Wachsen bringen wollen!

Informationen zum Thema:
goo.gl­/2s2jcC

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
André
  • 6 Abstimmende
  • 11 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 39 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 13.09.2014

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