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Gängelung bei Gründern aus dem ALG2-Bezug beenden

Die bestehende Gründungsförderung für Hartz-IV-Empfänger ist ein bürokratisches Monstrum: Die Gründer erhalten zusätzlich zum ALG 2 das Einstiegsgeld. Sie müssen laufend über ihre Gewinne informieren, wobei Jobcenter und Finanzamt ganz unterschiedliche Berechnungen verlangen. Die Gewinne werden dann großenteils mit dem ALG 2 verrechnet, also zurückgefordert, was bei den Gründern zu plötzlichen Liquiditätsengpässen führen kann und hochgradig demotivierend wirkt.

Wer es schafft, durch die erzielten Gewinne den ALG-2-Bezug auf null zu reduzieren, für den übernimmt der Jobcenter die Sozialversicherungsausgaben nicht mehr bzw. (auf Antrag) nur noch zur Hälfte. Deshalb achten viele betroffene Gründer ängstlich darauf, dass sie nicht ganz aus dem Bezug fallen, und so ihr eigentliches Potenzial zurückhalten.

Die Hartz-IV-Gründer, die es ohnehin schon schwerer als andere haben, werden durch diese Regeln gegängelt und behindert. Unter diesen Umständen ist es schwer, den Kopf frei zu bekommen und den Kunden und Interessenten selbstbewusst entgegen zu treten.

Gerd Hennig von der Wirtschaftsförderung Märkisch-Oberland hat in einer Petition an den Bundestag bereits im August 2009 eine mögliche Lösung vorgeschlagen: Den Gründern neun Monate ihr Zusatzeinkommen belassen und sie von Gängeleien befreien, so dass sie sich ganz auf die Umsetzung ihrer Gründungsidee konzentrieren können. (vgl. www.gruendungszuschuss.de­/?id=63&sh­…wblog=2684) Die Idee entstand aus jahrelanger Beratungspraxis heraus und würde unter dem Strich eher Geld sparen als welches kosten.

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admin
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