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KEINE Gewerbesteuer Solo-Selbständige

Solo-Selbständige sollten generell (zu 100%) steuerlich gleich gewürdigt werden als „Selbständige mit einer freiberuflichen Tätigkeit“ gem. §18 EstG.

Wer nicht §18 EStG entspricht, gilt im steuerlichen Sinne als „Gewerbetreibender“ gem. §15 EStG und nicht als „Selbständiger“

Er muss Gewerbesteuer bezahlen (wenn in seiner Stadt der Hebesatz höher als 380 ist) und den Zwangsbeitrag zur Handelskammer und muss seine Zahlen bilanzieren.

Der Katalog wurde vor dem zweiten Weltkrieg letztmalig aktualisiert. Sämtliche "neue" Dienstleistungsberufe, fehlen.

Wenn man Glück hat, hat man einen freundlichen Mitarbeiter beim Finanzamt... aber Hallo, warum muss man sich als Selbständiger als Bittsteller verhalten.

Wo bleibt hier die Politik???

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
anonym
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  • Platz 40 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 14.04.2019

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