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Selbstständig (nur), wenn keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub vereinbart ist

Dabei handelt es sich um ein typisches Merkmal von Selbstständigkeit, das zum Beispiel in den Niederlanden als Abgrenzungskriterium verwendet wird.

In Deutschland wird dagegen argumentiert, dass es ja gerade den Mißbrauch von Scheinselbstständigen ausmache, dass sie keine Lohnfortzahlung erhalten.

Unseres Erachtens kommt es darauf an, ob sie für diesen Nachteil eine höhere Bezahlung erhalten als vergleichbare Angestellte.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
  • 99 Abstimmende
  • 157 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 10 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 23.05.2015

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