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Vom BSG vorgeschriebene wertende Gesamtschau (einzelfallspezische Gewichtung der Kriterien) beibehalten - wie in meisten anderen Ländern

BSG = Bundessozialgericht

Wenn es im Koalitionsvertrag zum geplanten Gesetz gegen den Mißbrauch von Werkverträgen heißt, dass ausgewählte Kritieren „zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden gesetzlich niedergelegt“ werden sollten, so suggeriert dies eine reine Festschreibung in Gesetzesform.

Tatsächlich besteht darin jedoch ein Bruch mit der bisher laut Rechtssprechung notwendigen „wertenden Gesamtschau“. Verzichtet man auf dieses Korrektiv, so wird sich die Statusfeststellung noch mehr in Richtung der bereits von der DRV praktizierten gezielten Suche nach Ablehnungsgründen entwickeln und eine Korrektur solcher Entscheidungen durch die Gerichte gar nicht mehr möglich sein.

Juristen warnen daher vor einem Kriterienkatalog, der schematisch abgearbeitet wird - er wird dem Einzelfall nicht gerecht und führt dazu, dass die Falschen getroffen werden. Dafür spricht auch, dass der 1999 bis 2003 geltende Kriterienkatalog als gescheitert gilt und schnell zurückgenommen wurde.

Ein internationaler Vergleich der Gesetzgebung von 25 Staaten zum Thema Scheinselbstständigkeit (Gregor Thüsing, Bonner Schriften) kommt zum Schluß: "Die Abgrenzung ... wird in allen Ländern - sehr vergleichbar mit dem deutschen Ansatz - nach einem Bündel von Kriterien vorgenommen ... In den meisten Ländern wird dabei eine typologische Betrachtung vorgenommen, also alle in Frage kommenden Kriterien erfasst und dann in einer Gesamtschau festgestellt, ob ein Arbeitsverhältnis besteht. Kein Kriterium ist ein notwendiges Merkmal, kein Kriterium für sich bereits hinreichendes."

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admin
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