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0,30€/km-Abrechnung für Nutzung des privates Pkw bei Soloselbständige pauschalisieren

Soloselbständige die ein eigenes Privat Pkw benutzen und die km mit 0,30€/km abrechnenen, dürfen nicht mehr als 50% der Fahrleisung beruflich übersteigern. Sonst gilt das Auto automatisch als Firmenwagen und das kann zu schweren finanzielle und burokratische Nachteile führen: Die privat gefahrene km müssen dann akribisch dokumentiert werden und am Ende als Gewinn versteuert werden. Das ist absurd im Falle der Soloselbständige, da sie eben keine Firma haben, die ihnen einen Firmenwagen zur verfügung stellt! Mein Vorschlag: Soloselbständige können wählen, was für sie am besten funktionniert und das Pkw entweder als privat oder als gewerbliches Auto beim Finanzamt melden und dann die entsprechende Regelungen folgen. Ganz besonders für Miniunternehmer*innen (davon gibt es in Kulturbranche z.B. viele) wäre das eine riesige Erleichterung!

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Donatella Abate
  • 16 Abstimmende
  • 23 von bisher 2512 Stimmen erhalten
  • Platz 19 von 34
  • Letzte Stimme vergeben 13.02.2023

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