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328
Stimmen

Eingereicht
Ausweitung des Freiberuflerprivilegs auf Soloselbstständige

Das Freiberuflerprivileg (keine Pflicht zur Bilanzierung, keine Zwangsmitgliedschaft IHK, keine Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, keine Gewerbesteuer) sollte auf kleine Soloselbstständige ohne Angestellte ausgeweitet werden, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können/ihre Arbeitskraft vermarkten, ohne irgendein "Handelsgewerbe"/einen Laden, Versand etc. zu betreiben. Ihr Fall ist mit jedem Freiberufler hinsichtlich der Art der Arbeit vergleichbar, nur weil sie nicht in dem uralten "Freiberufler-Katalog" § 18 stehen, werden sie mit Buchführungspflicht (Bilanzierung) und Gewerbesteuerpflicht und Abgabe der Gewerbesteuer "benachteiligt".
Es wäre eine deutliche Entlastung, wenn Soloselbstständige auch Freiberufler sein könnten.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
N. Richter
  • 152 Abstimmende
  • 328 von bisher 2512 Stimmen erhalten
  • Platz 2 von 34
  • Letzte Stimme vergeben 12.02.2023

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