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Rechtssicherheit in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit schaffen und Statusfeststellungsverfahren vereinfachen

Durch die unklare Rechtslage, langwierige Statusfeststellungsverfahren und rigide Verwaltungspraxis der DRV besteht enorme Rechtsunsicherheit bei den Auftraggebern.
Diese müssen hohe rechtliche Risiken eingehen, um dringend benötigte Experten beauftragen zu können und/oder unverhältnismäßig hohen Compliance-Aufwand bei Werk- und Dienstverträgen treiben, deren Vergabe eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Die volkswirtschaftlichen Konsequenzen sind verheerend: Soloselbstständige erhalten im Inland oft keine Aufträge mehr. Sie werden in Zeitarbeit gedrängt.
Innovative Projekte (z.B. Produkt- und Softwareentwicklung nach agiler Methodik) und damit auch Know-how werden in großem Umfang ins Ausland verlagert. Steuern und Sozialabgaben entstehen dort statt in Deutschland.

Die DRV sollte auf schutzbedürftige Selbstständige gerichtet werden, z.B. durch stärkere Berücksichtigung der Honorarhöhe relativ zu Angestellten und andere Positivkriterien
Das Statusfeststellungsverfahren sollte digitalisiert und vereinfacht werden. Beispiel: Der DRV-Fragebogen ist durch die "Reform" am 1.4.2022 auf inzwischen neun Seiten + 2 Anhänge gewachsen und muss sowohl von Auftraggeber als auch -nehmer ausgefüllt werden.

Rechtsgrundlage: §7a Abs. 1 SGB IV, §611a BGB

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admin
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  • Letzte Stimme vergeben 11.02.2023

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