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Lesetipp Scheinselbstständigkeit Politik verlängert Übergangsregelung für Bildungsbereich – Millionen Solo-Selbstständige warten weiter auf Rechtssicherheit

Der Deutsche Bundestag will heute eine Verlängerung der Übergangsregelung im § 127 SGB IV beschließen. Damit reagiert die Politik auf die weiterhin ungelösten Probleme rund um das Statusfeststellungsverfahren und die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.

Warten auf Rechtssicherheit: Während die Verlängerung der Übergangsregelung im Bildungsbereich aus Sicht vieler Betroffener im Bildungsbereich notwendig ist, bleibt die Frage offen: Wann sorgt die Politik endlich für klare und verlässliche Regeln für selbstständige Arbeit?

Die Verlängerung ist aus Sicht vieler Betroffener zwar notwendig – sie zeigt zugleich aber auch, wie dringend eine grundlegende, branchenübergreifende Reform der Regeln zur Scheinselbstständigkeit weiterhin ist.

Übergangsregelung wird verlängert

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bestehende Übergangsregelung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die bisherige Frist wird vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben. Die Schutzregelungen gelten damit bis zum 31. Dezember 2027.

Die Übergangsregelung war als Reaktion auf das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts eingeführt worden. Dieses Urteil hatte zu erheblichen Unsicherheiten insbesondere bei selbstständig tätigen Lehrkräften und deren Auftraggebern geführt.

Die Regelung soll verhindern, dass Bildungseinrichtungen und Honorarkräfte kurzfristig mit hohen Sozialversicherungsnachforderungen konfrontiert werden. Gleichzeitig erhalten die Beteiligten Zeit, ihre Vertrags- und Organisationsstrukturen anzupassen.

Rechtlich greift die Übergangsregelung, wenn Auftraggeber und Lehrkraft beim Vertragsabschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft dem zustimmt. In diesem Fall tritt eine mögliche Sozialversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung erst zu einem späteren Zeitpunkt ein.

Bildungsträger brauchen Planungssicherheit

Für viele Bildungseinrichtungen ist diese Entscheidung dringend notwendig. VGSD-Mitglied Joachim Wenzel, der selbst eine Bildungseinrichtung betreibt, beschreibt die Situation so: „Bildungsanbieter müssen ihre Programme für das kommende Jahr jetzt planen und brauchen dringend Rechtssicherheit. Eine echte Reform der Statusfeststellung ist längst überfällig. Solange sie nicht absehbar ist, sind wir weiterhin auf eine Übergangsregelung angewiesen.“

Weitere praktische Folgen der Regelung

Die Übergangsregelung hat auch Auswirkungen auf mögliche Rentenversicherungsbeiträge. Seit dem 1. März 2025 gelten Lehrkräfte während der Übergangsphase weiterhin als selbstständig und unterliegen damit grundsätzlich den Regeln für selbstständig tätige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zugleich wird verhindert, dass Bildungseinrichtungen rückwirkend mit hohen Sozialversicherungsforderungen belastet werden, wenn Tätigkeiten später als Beschäftigung bewertet werden. Gerade diese möglichen Nachforderungen hatten nach dem Herrenberg-Urteil zu erheblicher Unsicherheit im Bildungsbereich geführt.

Reform der Statusfeststellung weiter offen

Die Verlängerung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Erwartungen an eine Reform der Statusfeststellung besonders hoch sind. Politik und Bundesregierung haben wiederholt angekündigt, das Verfahren zu reformieren und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Für viele Solo-Selbstständige und ihre Auftraggeber bleibt die Situation weiterhin schwierig. Das Statusfeststellungsverfahren gilt als schwer vorhersehbar und kann rückwirkend hohe Sozialversicherungsforderungen auslösen – ein Risiko, das Auftraggeber häufig davon abhält, Selbstständige zu beauftragen.

Das bestätigt auch Johannes Hohenthaner, der als IT-Selbstständiger arbeitet: „Ich erlebe täglich, wie sehr die Statusfeststellung meine Auftraggeber verunsichert. Projekte kommen gar nicht erst zustande oder werden abgebrochen. Viele Selbstständige fragen sich inzwischen: Wo bleiben die versprochenen Reformen – und warum übersieht die Politik den Großteil der Selbstständigen?“

Übergangsregelung gilt nur für den Bildungsbereich

Ein zentraler Kritikpunkt bleibt: Die Übergangsregelung gilt ausschließlich für selbstständige Lehrkräfte im Bildungsbereich.

Dabei betrifft die Rechtsunsicherheit rund um Scheinselbstständigkeit zahlreiche Branchen – von der IT über die Kreativwirtschaft bis hin zu Beratung und Medien. In vielen Bereichen beobachten Verbände, dass Aufträge gar nicht erst vergeben werden, weil Auftraggeber rechtliche Risiken fürchten.

Aus Sicht des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) müsste die Übergangsregelung deshalb auf alle Solo-Selbstständigen ausgeweitet werden, solange eine grundlegende Reform noch aussteht.

VGSD-Politikchef Jörn Freynick sagt dazu: „Mit dieser Verlängerung werden lediglich Symptome behandelt, nicht die eigentlichen Ursachen. Selbstständige brauchen endlich eine wirksame und rechtssichere Lösung. Sie sind ein entscheidender Motor für Digitalisierung, Innovation, Bildung und die Kreativwirtschaft.“

Die Verlängerung verschafft dem Bildungsbereich etwas mehr Zeit. Für die rund 1,7 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland bleibt die zentrale Frage jedoch weiter offen: Wann sorgt die Politik endlich für klare und verlässliche Regeln für selbstständige Arbeit?

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