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"Scheinselbstständigkeit vermeiden Angebote und Rechnungen aus den Augen eines Prüfers"

Experte: Hartmut PaulModerator: Lars BöselCo-Moderatorin: Danielle Böhle

Dr. Hartmut Paul kennt als ehemaliger Betriebsprüfer der Bundesknappschaft die Perspektive der Deutschen Rentenversicherung

Viele Solo-Selbstständige beschreiten einen schmalen Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung. Wie man vermeidet, zu Unrecht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten, verriet Dr. Hartmut Paul, Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht, als Gast unserer Telko "Scheinselbstständigkeit vermeiden: Angebote und Rechnungen aus den Augen eines Prüfers".

Gleich zu Beginn warb unser Experte um Verständnis für die Prüfer: Auch wenn über sie geschimpft werde, hätten sie kaum Spielraum in ihrer Arbeit. Sie müssten tun, was im Gesetz steht. Soloselbstständige müssen sich also in Hinblick auf eine Betriebsprüfung oder eines Statusfeststellungsverfahrens selbst wappnen und darauf achten, unbedachte Formulierungen sowie Rechnungen, die zu Rückfragen führen, zu vermeiden.

Während der Telko beantwortete Hartmut unter anderem folgende Fragen:

  • Unter welchen Umständen ist die Fakturierung von Stunden- und Tagessätzen ein Risiko in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit? Handwerker rechnen doch auch nach Stunden ab!
  • Welche Alternativen gibt es? Wie bepreise ich Dienstleistungen, deren Aufwand im Voraus schwer abzuschätzen ist?
  • Wie finde ich den richtigen Mittelweg zwischen der Übernahme unternehmerischen Risikos und der Verantwortung für Anforderungen und Mängel, auf die ich gar keinen Einfluss habe?
  • Ist es sinnvoll, einen Zu- oder Abschlag zu erheben je nach Schwierigkeitsgrad der Leistung, ähnlich wie beim Arzt? Muss das alles vorher feststehen und einzeln beauftragt werden?
  • Was muss ich im täglichen Umgang mit dem Auftraggeber beachten? Was, wenn er mich zwischendurch um einen kleinen Gefallen bittet?
  • Würdest du nach wie vor empfehlen, eine GmbH zu gründen?

Das komplette Video

[access:community]

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VGSD · Scheinselbstständigkeit Vermeiden- Angebote Und Rechnungen Aus Den Augen Eines Prüfers

BSG Urteil mit dem Leitsatz "Liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für selbstständige Tätigkeit." vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R zum Download.

Wenn du selbst vom Thema Scheinselbstständigkeit betroffen bist oder dessen beschuldigt wirst, kannst du gerne Dr. Hartmut Paul kontaktieren.

Um Scheinselbstständigkeit, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung & Co. richtig verstehen, ist Christa Weidners Artikel eine gute Informationsgrundlage.

BSG Urteil mit dem Leitsatz "Liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für selbstständige Tätigkeit." vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R zum Download.

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