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Steuertipp Wie schreibe ich meinen gebrauchten Geschäftswagen ab?

Die wenigsten Gründer können sich einen nagelneuen Geschäftswagen leisten. Wer sich einen Gebrauchten kauft oder aus dem Privatbesitz ins Betriebsvermögen übernimmt, steht deshalb regelmäßig vor der Frage, über wie viele Jahre das Fahrzeug abgeschrieben werden muss.

Bei der Abschreibung des Gebrauchtwagens kommt es auf die Dauer der Nutzung an

Grundsätzlich gilt: Weder im Einkommensteuergesetz noch in den amtlichen AfA-Tabellen gibt es in Bezug auf Abschreibungsfristen einen Unterschied zwischen neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern. Es kommt immer auf die Dauer der betrieblichen Nutzung an. Standardmäßig liegt die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" von Pkws bei sechs Jahren.

Zum Glück muss der klapprige Golf II, der es bestenfalls noch bis zum nächsten TÜV schafft, aber nicht über den gesamten AfA-Zeitraum abgeschrieben werden: Entscheidend ist vielmehr die tatsächlich geplante betriebliche Nutzung. Sofern Sie eine kürzere Nutzungsdauer plausibel machen können, spricht nichts gegen eine schnellere Abschreibung.

Über welchen Zeitraum ein Gebrauchtwagen abzuschreiben ist, liegt grundsätzlich im Ermessen des Fiskus. Die Anschaffungskosten von Fahrzeugen, die bereits mehrere Jahre alt sind, können in der Regel problemlos über drei Jahre abgeschrieben werden. Bei sehr alten Fahrzeugen (wie dem erwähnten Golf), deren übliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle längst abgelaufen ist, wird oft sogar die Komplett-Abschreibung im Jahr der Anschaffung akzeptiert.

Praxistipps:

  • Zusätzlich zu den laufenden Abschreibungen sind auch bei gebrauchten Wirtschaftsgütern grundsätzlich die Sonderabschreibungen nach § 7g Einkommensteuergesetz zulässig.
  • Falls du keinen Steuerberater hast und auf Nummer sicher gehen möchtest, rufe am besten beim Finanzamt an und frage dort nach, ob die von dir ins Auge gefasste Nutzungsdauer anerkannt wird.
  • Ein geringer Fahrzeugwert und eine verkürzte Abschreibungsfrist ändern nichts daran, dass bei Berechnung des privaten Nutzungsanteils mittels der 1-Prozent-Methode der ursprüngliche Brutto-Listenpreis des Neuwagens anzusetzen ist.
  • Bei der Entscheidung, ob du für das Fahrtenbuch, die 1-Prozent-Methode oder das Ansetzen von Kilometerpauschalen am günstigsten ist, hilft dir unser kostenloses Excel-Tool. Du findest es in der Rubrik "Geld & Steuern" auf der Seite "Firmenwagen".

Noch mehr Tipps zum Umgang mit dem Geschäftswagen findest im Unternehmer-Handbuch von Dr. Andreas Lutz: "Jetzt sind Sie Unternehmer".

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