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Update Regierungsentwurf für Elterngeld-Reform vorgelegt Ministerium will sich "Selbstständige genauer ansehen"

(Update vom 17.09.20) Anfang 2007 wurde das Elterngeld als finanzieller Ausgleich für entgangenes Einkommen in der Frühphase der Familiengründung eingeführt. Es trat an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes und wird abhängig vom vorherigen Nettoeinkommen berechnet. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Es soll die Eltern bei der Sicherung ihrer Lebenshaltung unterstützen.

Seit Anfang 2007 erleichtert das Elterngeld Erwerbstätigen die Familiengründung – Selbstständige werden dabei aber schlechter behandelt

Am 16. September wurde der schon länger erwartete Regierungsentwurf zu einer Reform des Elterngeldgesetzes (BEEG) vorgelegt. Ende August hatte hierzu eine Verbände-Anhörung durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stattgefunden. Für den VGSD hat Vera Dietrich an der Anhörung teilgenommen. Viele von euch kennen Vera über ihr ehrenamtliches Engagement gegen Abmahnmissbrauch und ihre Bundestagspetition, die gerade eine Reform des Wettbewerbsrechts nach sich gezogen hat. Als Mutter ist sie darüber hinaus sehr engagiert bei allen Themen, die Familien betreffen und betreut nun in Teilzeit als Campaignerin beim VGSD das Thema Elterngeld.

Im März hatte Vera auf der Grundlage eurer Erfahrungen und Rückmeldungen zum Thema Elterngeld bereits ein Positionspapier beim Ministerium eingereicht. Auch wenn es sich bei der aktuellen Elterngeld-Novelle nicht um Änderungen handelt, die speziell Selbstständige betreffen, ist dies ein guter Anlass, als Verband mit dem Ministerium Kontakt aufzunehmen, auf die besondere Situation von jungen selbstständigen Eltern und ihre Probleme beim Elterngeld hinzuweisen und Änderungen einzufordern. Auch euer Engagement hat damit dazu geführt, dass wir als Verband zu der Anhörung eingeladen wurden und eure Interessen vertreten können. Im Ergebnis hat das Ministerium nun zugesagt, sich die Situation der Selbstständigen im Elterngeldbezug genauer anzusehen. Hier lest ihr Veras Bericht zur Anhörung:

Anhörung mit technischen Herausforderungen

An der Anhörung nahmen neben den Vertreterinnen des Ministeriums und mir etwa 20 Vertreter von Seiten der Arbeitgeber und Gewerkschaften, verschiedener Sozial- und Wohlfahrtsverbände, der Wissenschaft sowie Sozialrechts- und Elterngeld-Experten teil. Pandemiebedingt fand die Veranstaltung als Telefonkonferenz statt (und leider nicht als Video-Konferenz), was die Verständigung und die Taktung der Wortmeldungen manchmal etwas kompliziert machte. Die Atmosphäre war jedoch sehr konstruktiv und ich hatte den Eindruck, dass es allen Beteiligten wirklich um eine Verbesserung der Situation von Familien geht.

Bei der aktuellen Elterngeld-Reform handelt es sich genau gesagt eigentlich nur um ein „Reförmchen“ mit Neu-Regelungen in einigen Teilbereichen. Entsprechend drehte sich die Anhörung um fünf Themenschwerpunkte. Zu den folgenden ersten drei, aus meiner Sicht für die Mehrheit von euch wichtigsten Themen, habe ich in der Anhörung Position bezogen.

Wichtigste Neuerungen: Flexibilisierung der Arbeitszeitkorridore und des Partnerschafts-bonus

  1. Lockerung der Arbeitszeit-Regelungen: die maximal zulässige Arbeitszeit während des Elterngeld-Bezuges wird von 30 auf 32 Wochenstunden heraufgesetzt. Während der Partnerschaftsbonus-Monate, in denen beide Eltern in Teilzeit arbeiten, wurde der zulässige Arbeitszeitkorridor von 25-30 auf 24-32 Stunden erweitert.
  1. Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus: gleichzeitig in Teilzeit arbeitende Eltern müssen den Partnerschaftsbonus nun nicht zwangsläufig 4 Monate lang in Anspruch nehmen, sondern können zwischen zwei und vier Monaten wählen. Außerdem führt es zukünftig nicht mehr zu einer Rückzahlungsverpflichtung des Elterngeldes für den gesamten Zeitraum, wenn einer der beiden Elternteile die Vorgaben an den Arbeitszeitkorridor von 24-32 Stunden verletzt. Zukünftig soll also zumindest bis zum Zeitpunkt der Verletzung der Arbeitszeitregelung keine rückwirkende Rückzahlungs–verpflichtung entstehen. Allerdings endet dann jedoch Anspruch auf weitere Partnerschafts-Bonus-Monate, auch wenn diese ursprünglich gewünscht waren.
  1. Neue Berechnung des Elterngeldes bei Mischeinkünften aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit: bei nur geringen Einkünften eines Elternteils von bis zu 35€ pro Monat aus selbstständiger Arbeit besteht ein Wahlrecht, ob für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes das letzte Wirtschaftsjahr (Regelung für Selbstständige) oder die letzten 12 Monate vor der Geburt (Regelung für Nicht-Selbstständige) zugrunde gelegt werden
  1. Absenkung der Verdienstgrenze: das maximale Einkommen, bis zu dem ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wurde von 500.000 auf 300.000 € gesenkt. Für Alleinerziehende bleibt die Verdienstgrenze von 250.000 € bestehen.
  1. Frühgeburten: bei der Geburt des Kindes mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin kann ein zusätzlicher Elterngeld-Monat (13 statt 12 Monate) in Anspruch genommen werden

Unsere Forderungen: keine Benachteiligung und mehr Flexibilisierung für Selbstständige

In mehreren Wortbeiträgen habe ich in der Anhörung deutlich gemacht, dass die Lebensumstände von Selbstständigen grundsätzlich eine stärkere Flexibilisierung der Elterngeld-Regelungen erfordern. Die in der Reform umgesetzte marginale Erweiterung der Arbeitszeitkorridore wird nicht der Lebenswirklichkeit von Selbstständigen gerecht, die konjunktur- und auftragsabhängig immer mit Schwankungen der Arbeitszeit zu tun haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass starre und ungerechte Reglungen zu einer systematischen Ungleichbehandlung von Selbstständigen führen und dies mit einem Praxis-Beispiel belegt.

In diesem Fall musste ein selbstständiges Paar für mehrere Monate Elterngeld zurückzahlen, weil die Mindestarbeitszeit von 25 Stunden aufgrund der häufigen Krankheiten ihrer (Klein-)kinder unterschritten wurde. Hingegen haben Arbeitnehmer-Familien Anspruch auf bis zu 25 bezahlte Kinderkrankentage (Alleinerziehende bis zu 50 Tage) und müssen sich also erstmal keine Gedanken um eine Verletzung des Arbeitszeitkorridors und mögliche Rückzahlungsverpflichtungen machen. Daher habe ich im Nachgang der Anhörung auch noch einmal schriftlich gefordert, dass auch selbstständigen Eltern eine entsprechende Anzahl von Kinderkrankentagen während des Elterngeld-Bezugs angerechnet wird.

Bei den Regelungen zur Berechnung von Mischeinkünften aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit habe ich den willkürlichen Betrag von 35 € kritisiert (der sich offenbar aus § 46 EStG ableitet) und eine großzügigere Regelung vorgeschlagen. Obwohl dies von mehreren anderen Teilnehmerinnen geteilt wurde, ist die Regelung unverändert ins Gesetz übernommen worden. Vom deutschen Juristinnenbund werden wir auch unserer Ansicht gestützt, dass der Rückgriff auf den letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum häufig nicht repräsentativ für das Einkommen ist, das bei der Berechnung des Elterngeldes zugrundegelegt wird, aber auch hier bleibt es vorerst bei der aktuellen Regelung.

Nach der Reform ist vor der Reform – und wie geht es weiter?

Mein Eindruck war nicht zum ersten Mal, dass die gesetzlichen Regelungen vor allem auf die Anforderungen von abhängig Beschäftigten und die Bedürfnisse der Arbeitgeberseite zugeschnitten sind. Ich war die einzige Vertreterin in der Anhörung, die die – den meisten Teilnehmern offenbar nicht vertraute – Perspektive der Selbstständigen eingebracht hat und hatte das Gefühl, dass das auch den einen oder anderen Aha-Effekt ausgelöst hat. Auf jeden Fall wurde in der Abschlussrunde von Seiten des Ministeriums zugesichert, sich die Selbstständigen künftig noch einmal genauer anzusehen. Damit haben wir mit unserer Stellungnahme und der Teilnahme an der Anhörung das Ministerium offenbar für die Probleme von Selbstständigen sensibilisieren können. Das ist ein guter Anfang - wir bleiben dran und möchten dem Ministerium möglichst konkrete Lösungsvorschläge für die bestehenden Probleme präsentieren. Dafür werden wir auf euch zukommen.

Ministerium greift VGSD-Forderungen aus Stellungnahme zu aktueller Elterngeld-Reform auf

Vera Dietrich hat für die VGSD Arbeitsgruppe Elterngeld eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMFSFJ verfasst (zum Lesen Abbildung anklicken)

(Beitrag vom 05.05.20) Bei den im Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen speziellen Corona-Regelungen zum Elterngeld ist das Ministerium teilweise der Argumentation der von Vera Dietrich für den VGSD Mitte März beim Ministerium eingereichten Stellungnahme zur aktuellen Elterngeld-Reform gefolgt.

In dem Papier hatte sie dargelegt, dass Selbstständige typischerweise – durch Konjunktur und Auftragslage bedingt – starken Schwankungen im Hinblick auf Einkommen und Arbeitszeit unterliegen, so dass ein zufällig schlechtes Wirtschaftsjahr gravierende finanzielle Konsequenzen für frischgebackene Eltern hat.

Wir haben gefordert, dass bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes für Selbstständige daher alternative Berechnungsmethoden zugrundegelegt werden müssen. Auch das Risiko von Rückzahlungsverpflichtungen beim Partnerschafts-Bonus wurde kritisiert und Änderungen gefordert.

Wir haben mit der Stellungnahme auf zahlreiche Zuschriften von Mitgliedern und die darin geäußerte Kritik an der bestehenden Elterngeld-Vergabepraxis reagiert und möchten auch unabhängig von der Corona-Krise mittelfristig weitere Verbesserungen für Selbstständige erreichen – genauer gesagt: den Abbau der bestehenden Diskriminierungen.

Dies betrifft grundsätzlich das von euch immer wieder genannte Problem, dass verlässliche Vereinbarungen mit der Elterngeldstelle hinsichtlich der voraussichtlichen Höhe des Zuverdienstes und der Arbeitszeiten bei Inanspruchnahme von Elterngeld Plus (und Partnerschaftsbonus) aufgrund der genannten Einkommens- und Arbeitszeitschwankungen kaum möglich sind und wegen drohender Rückzahlungsverpflichtungen hohe finanzielle Risiken bergen. Viele von euch hatten sich schockiert über ein aktuelles Gerichtsurteil hierzu geäußert.

Unsere Forderungen betreffen ebenfalls den von euch genannten Kritikpunkt, dass Selbstständige im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten – auch bei geringer Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges – einen hohen Fixkostenblock (Büro/Ladenmieten, Sozialversicherungsbeiträge, beruflich bedingte Versicherungen etc.) finanzieren müssen, der teilweise schon für sich genommen das Elterngeld aufzehrt.

Wir sind auf deine Erfahrungen angewiesen, um Verbesserungen zu erreichen und bitten dich daher um deine Unterstützung

  1. Bitte lies unsere zweiseitige Stellungnahme durch und gib uns deine Rückmeldung dazu. Fehlen noch wichtige Aspekte?
  2. Wie hoch ist/war deine beruflich bedingte Fixkostenbelastung während der Elternzeit gemessen an der Höhe des Elterngeldes (in Prozent)?
  3. Was waren für dich persönlich die größten Probleme/Kritikpunkte beim Elterngeld?
  4. Deine Ideen und Anregungen sind uns wichtig: Wie sollte das Elterngeld für Selbstständige idealerweise ausgestaltet werden? Was würdest du ändern?

Bitte nutze die Kommentarfunktion unten, um uns Feedback zu geben. Um uns die Auswertung zu erleichtern wäre es wichtig, dass du deine Antworten zu den Fragen mit 1. bis 4. kennzeichnest.

Gerne kannst du Vera auch mailen und uns deine Erfahrungen zum Elterngeldbezug schreiben. Deine Erfahrungen helfen uns, zielgenau die passenden politischen Forderungen zu stellen.

Gerne halten wir dich auf dem Laufenden

Gerne halten wir dich über die weiteren Entwicklungen und unsere Aktivitäten zum Thema Elterngeld auf dem Laufenden. Ein Klick auf die folgende Schaltfläche genügt:

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