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VGSD-/deskmag-Studie (3) Selbstständige verlieren aufgrund von Rechtsunsicherheit Aufträge

Die Gesetzespläne, die angeblich dem Schutz der Selbstständigen dienen sollen, schaden diesen in Wirklichkeit massiv – und zwar schon jetzt, noch bevor die Änderungen überhaupt beschlossen wurden. Durch eine in den letzten Jahren (ohne Veränderung der Gesetzesgrundlage) veränderte Praxis der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung mit der Diskussion über die Gesetzesverschärfung entstand erhebliche und immer weiter zunehmende Rechtsunsicherheit beim Abschluss von Werk- und insbesondere Dienstverträgen.

Diese Rechtsunsicherheit hat massive Auswirkungen auf die Selbstständigen:

  • 53,6% gaben an, dass die Rechtsunsicherheit in der einen oder anderen Form bereits Auswirkungen auf ihre Auftragssituation und -akquise hatte.
  • 28,2% bekamen bestimmte Aufträge nur noch über einen Vermittler
  • 21,3% bekamen keine Aufträge mehr von einem Auftraggeber, weil er verunsichert war
  • 19,5% berichten davon, dass Auftraggeber umfangreiche Angaben verlangten, die Akquise also schwieriger und bürokratischer wurde
  • 17,1% berichteten von Auftraggebern, die Aufträge nur noch über aufwändige rechtliche Konstruktionen wie GmbHs / mit Arbeitübernehmererlaubnis vergaben
  • 13,4% erhielten Aufträge nur noch über Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
  • 11,2% bekamen einen befristeten Arbeitsvertrag anstelle eines Auftrags angeboten
  • 10,9% hatten mit Auftraggebern zu tun, die ein Statusfeststellungsverfahren zur Voraussetzung für einen Auftrag machten (obwohl dies für Auftraggeber und –nehmer aufgrund der veränderten DRV-Praxis hochproblematisch ist, siehe auch unten)
  • 6,3% berichteten von weiteren Anforderungen der Auftraggeber.

Scheinselbständige und echte Selbstständige verlieren gleichermaßen Aufträge

Vergleicht man diejenigen, die sich selbst als scheinselbstständig einordnen und die „echten“ Selbstständigen, so sind beide Gruppen in ähnlichem Maße von diesen negativen Konsequenzen betroffen: Beiden Gruppen wurden gleichermaßen (21,2% bzw. 21,8%) Aufträge aufgrund der Rechtsunsicherheit verweigert. Den „Scheinselbständigen“ wurde etwas häufiger Beschäftigung über Vermittler, mittels Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) sowie befristete Verträge angeboten. Dafür mussten die echten Selbstständigen häufiger umfangreiche Nachweise ihrer Selbstständigkeit führen, Konstruktionen wie GmbHs wählen und Statusfeststellungsverfahren durchlaufen, um weiter Aufträge zu erhalten.

Mehr noch als die Soloselbstständigen trifft die Rechtsunsicherheit überraschenderweise die Selbstständigen mit Angestellten: Bei ihnen ist zum Beispiel der Anteil der Auftraggeber, die aufwändige Konstruktionen wie GmbH-Gründung und ANÜ-Erlaubnis verlangen, besonders hoch (29,1%). Fast ein Viertel der befragten Selbstständigen mit Arbeitnehmern berichtet über verlorene oder verweigerte Aufträge.

Statt Missbrauch gezielt zu bekämpfen, sind alle Selbstständigen mehr oder minder gleichermaßen von der entstandenen Rechtsunsicherheit betroffen. Der Kollateralschaden durch diese undifferenzierte Vorgehensweise von Verwaltung und Gesetzgeber ist enorm: Mehr als einem Fünftel der Selbstständigen wurde schon jetzt - noch vor der geplanten Gesetzesverschärfung – Aufträge verweigert.

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