Werde ehrenamtlicher Sozialrichter in Bayern
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Orte
- Bayern (ohne M, N)
- München
- Nürnberg
Kategorie
- Gremien-Arbeit
Voraussetzungen
- Es ist erforderlich, dass du mindestens einen Arbeitnehmer „regelmäßig oder in gewissen Zeiten des Jahres“ sozialversicherungspflichtig (> 450 Euro) beschäftigst.
- Deutsche Staatsangehörigkeit: Du bist in Deutschland zur Bundstagswahl berechtigt.
- Wohnsitz oder Arbeitsort sind in Bayern.
- Du bist 25 Jahre oder älter.
- Du bist VGSD-Vereinsmitglied.
- Es liegen keine anderen Ausschlussgründe (z.B. bestimmte Vorstrafen) vor.
- Juristische Kenntnisse bzw. Interesse an rechtlichen Sachverhalten schaden natürlich nicht. Du brauchst aber keinerlei Prüfung oder Nachweis erbringen. Wichtig ist deine Berufs- und Lebenserfahrung, z.B. bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen. Der Berufsrichter stellt dir sein Fachwissen zur Verfügung, beantwortet deine Fragen und leitet dich durch den Prozess.
So geht es im Detail
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