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Experten-Tipp Wann sich das Elterngeld Plus rentiert

Nach der Geburt eines Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Es beträgt 65 Prozent des sog. Elterngeld-Nettos. Bei Angestellten wird auf die vergangenen 12 Kalendermonate vor der Geburt zurückgegriffen. Bei Selbstständigen ist der Bemessungszeitraum für die staatliche Leistung das vergangene Wirtschaftsjahr. Ob Eltern das sogenannte Basiselterngeld 14 Monate oder das sogenannte Elterngeld Plus 28 Monate lang beziehen wollen, müssen sie bei der Antragstellung festlegen. Auch eine Kombination beider Modelle ist möglich. Später kann man seine Bezugsmonate auch noch ändern. Für alle, die nebenher arbeiten wollen, ist der überwiegende Bezug von Elterngeld Plus in jedem Fall empfehlenswert. Das machte Christine Multhauf von Elterngeld.net bei unserer Telko zum Thema "Elterngeld für Selbstständige" deutlich.

Christine Multhauf von der Beratungsstelle Elterngeld.net

 

Empfehlung für Selbstständige in Teilzeit

Beim Basiselterngeld landen minimal 300 und maximal 1800 Euro pro Monat auf dem Konto der Eltern. Ein Elternteil kann die Leistung maximal zwölf Monate lang in Anspruch nehmen. Wollen die Eltern sie so lange wie möglich ausschöpfen, muss der andere Elternteil mindestens zwei Monate übernehmen. Das Elterngeld Plus beträgt monatlich mindestens 150 und maximal 900 Euro, ein Elternteil bekommt es maximal 24 Monate lang. Wenn es beide Elternteile beantragen, können sie es insgesamt 28 Monate lang beziehen. Für Selbstständige, die ihre Geschäfte nicht komplett ruhen lassen können oder wollen, ist es sinnvoll, die Variante Elterngeld Plus zu wählen, denn beim Basiselterngeld darf gar kein Gewinn anrechnungsfrei dazuverdient werden; jeder Verdienst würde komplett auf die Unterstützung angerechnet werden.

Beruflich kürzertreten

Nur in der Variante Elterngeld Plus hat man die Möglichkeit, auch weiterhin Gewinn zu erzielen, ohne dass dieser das Elterngeld Plus reduziert. Aber Achtung: Nicht "unendlich" viel Gewinn bleibt anrechnungsfrei. Jeder hat einen individuellen Freibetrag, der davon abhängig ist, was er im Bemessungszeitraum vor der Geburt seines Kindes verdient hat. Diesen individuellen Freibetrag kann man vorab ausrechnen. Voraussetzung ist, dass derjenige Elternteil nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet – immerhin muss ja eine funktionierende Kinderbetreuung gewährleistet sein. Selbstständige weisen das etwa durch die Beauftragung eines Mitarbeiters oder durch Auftragsverzicht nach.

Aufpassen beim Rechnungstellen

Übrigens: Als Einnahme gilt, was während des Bezugszeitraums auf dem Konto des Selbstständigen landet. Wird eine Rechnung erst nach Bezug des Elterngelds bezahlt, obwohl die entsprechende Arbeit bereits währenddessen geleistet wurde hat es keinen Einfluss auf das Elterngeld. Das steuerliche Zuflussprinzip gilt für alle Selbstständigen, die nicht bilanzieren müssen.

Über weitere Tipps und Fallstricke beim Bezug vom Elterngeld im Falle einer Selbstständigkeit spricht Expertin Christine Multhauf in unserer Telko, die VGSD-Mitglieder kostenlos hier auf unserer Webseite ansehen können.

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