wenn Sie weniger als 15 Stunden selbstständig nur tätig sein können, aus welchen Gründen auch immer, müssten Sie das der Arbeitsagentur melden und der Bezug würde dann gestoppt werden.
Einen wohl behaltenden Endspurt,
wünscht Ihnen,
Markus Hübner
wenn Sie weniger als 15 Stunden selbstständig nur tätig sein können, aus welchen Gründen auch immer, müssten Sie das der Arbeitsagentur melden und der Bezug würde dann gestoppt werden.
Einen wohl behaltenden Endspurt,
wünscht Ihnen,
Markus Hübner
Darf ich meine mit Gründungszuschuss geförderte Selbständigkeit wegen Schwangerschaft und Geburt unterbrechen?
1 Person fragt sich das
Meine Schwangerschaft ist so weit fortgeschritten, dass ich die nächsten Monate nicht wirklich viel reißen kann. Darf oder muss ich vielleicht sogar den Gründungszuschuss-Bezug unterbrechen?