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Lesetipp Anhörung zum Mutterschutz im Bundestag VGSD fordert faire Beitragsbemessung für Selbstständige

Es braucht einen besseren Mutterschutz für Selbstständige, darüber sind sich alle einig. VGSD-Referentin Vera Dietrich stellt bei der Anhörung im Bundestag klar: Voraussetzung für eine mögliche Umlage müssen faire Sozialbeiträge für Selbstständige sein.

"Gründe ich ein Unternehmen oder eine Familie?" Eine zugespitzte Frage, die sich doch für Frauen oft stellt. Oder die schon bestehende Selbstständigkeit gerät durch die Schwangerschaft in Gefahr. Denn Familiengründung und Selbstständigkeit passen unter den in Deutschland gegebenen Bedingungen schlecht zusammen. Das deutsche Mutterschutzgesetz ist geschrieben für Arbeitnehmerinnen. Für Selbstständige gibt es nur wenig Absicherung. Nicht selten hat eine Schwangerschaft die Geschäftsaufgabe zur Folge – dabei könnte gerade die Selbstständigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten und Selbstbestimmung eine besonders familienfreundliche Alternative zur Festanstellung sein.

VGSD-Referentin Vera Dietrich (Mitte) im Ausschuss des Bundestages am 18. September 2023

Diesen Missstand prangerte Schreinermeisterin Johanna Röh 2022 in einer erfolgreichen Bundestagspetition an. Eine Folge davon war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit dem Titel „Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbstständige erleichtern“. Dieser Antrag war die Grundlage für eine Anhörung des Familienausschusses im Bundestag am 18. September. VGSD-Referentin Vera Dietrich war als Sachverständige geladen, ebenso VGSD-Mitglied Johanna Röh.

Alle wollen einen besseren Mutterschutz

Unter den zehn Sachverständigen und den anwesenden Politikerinnen und Politikern bestand kein Zweifel: Der Mutterschutz, aber auch weitere Bedingungen rund um das Thema Familiengründung und Kinder müssen für Selbstständige verbessert werden. Doch die Anhörung der zehn Sachverständigen zeigte auch, wie vielfältig die Welt der Selbstständigen und wie offen die Frage der Finanzierung noch ist.

Veronika Mirschel von der Gewerkschaft verdi zählte auf, wie unterschiedlich allein die Versicherungssituation der selbstständigen Frauen ist: Es gehören Versicherte bei privaten Krankenkassen dazu – teils mit, teils ohne Krankengeld –, solche in der Künstlersozialkasse (KSK), freiwillig gesetzlich Versicherte – teils mit, teils ohne Krankengeld –, die auf alle Einkünfte und nicht nur auf das Arbeitseinkommen Beiträge zahlen, Frauen, die mit ihrem Verdienst bewusst unter der Minijob-Grenze bleiben, weil jenseits davon sofort das „angenommene Mindesteinkommen“ von 1.131 Euro greift und solche, die unter der Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung bleiben. Sie griff damit Punkte auf, die auch wir als VGSD wichtig finden.

Unterschiedliche Bedürfnisse der Selbstständigen

Und auch die heterogenen Bedürfnisse der Absicherung zeigten sich: Während für viele Wissensarbeiter/innen die Arbeit mit Laptop am eigenen Schreibtisch stattfindet und die Betriebskosten eine nachrangige Rolle spielen, sind diese in anderen Tätigkeiten wie im Handwerk oder Einzelhandel eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens. Dies kam in den Redebeiträgen von Schreinermeisterin Johanna Röh, Marion Baierl von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und von Tierärztin Maren Püschel, die für den Bundesverband der freien Berufe sprach, zum Ausdruck. Es wurde über die Notwendigkeit, aber auch die Schwierigkeit möglicher Betriebshilfe gesprochen.

Ungerechtigkeiten für Selbstständige beseitigen

Für die Finanzierung von Mutterschutzleistungen für Selbstständige schien die Lösung über eine Umlage – entsprechend der U2-Umlage für Arbeitgeber zur Finanzierung des Mutterschutzes für abhängig Beschäftigte – der Favorit einiger Sachverständiger und der Abgeordneten zu sein. Vera wies mit Blick auf die Praxis in anderen europäischen Ländern darauf hin, dass es durchaus verschiedene Modelle einer solidarischen Finanzierung gebe: neben einer U2-Umlage auch steuerfinanzierte Mutterschutzleistungen oder eine Beitragsfinanzierung innerhalb der Krankenversicherung. Sie machte deutlich, dass der VGSD und auch zwölf weitere Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) für eine solidarische Finanzierung offen sind – wenn zuvor die grundlegende Benachteiligung von Selbstständigen in der Sozialversicherung beseitigt wird. Für die Anhörung hatte der VGSD in Abstimmung mit den anderen Verbänden ein ausführliches, 16 Seiten langes Positionspapier erarbeitet.

Denn Selbstständige zahlen als freiwillige Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenkasse (rund zwei Drittel aller Selbstständigen) schon jetzt um 20 Prozent höhere Beiträge zur Sozialversicherung als Angestellte und Arbeitgeber zusammen. Um auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu finanzieren, müssen Selbstständige 120 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttos als Gewinn erzielen – zahlen aber die Sozialbeiträge auf ebendiesen höheren Gewinn. Das ist so, als müssten Arbeitnehmer auch Sozialversicherung auf den Arbeitgeberanteil bezahlen.

428 Euro Versicherung bei 600 Euro Einkommen

Außerdem wird bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht nur das eigene Arbeitseinkommen verbeitragt, sondern auch Kapital- und Mieterträge, Unterhaltszahlungen und Partnereinkommen. Vera rechnete dies in einem Beispiel eindrucksvoll vor: Eine Übersetzerin mit einem privat versicherten Ehemann und einem monatlichen Einkommen von 600 Euro zahlt als freiwillig gesetzlich Versicherte 428 Euro Kranken- und Pflegeversicherung – ihre angestellte Kollegin, ebenfalls mit einem privat versicherten Gutverdiener als Ehemann, zahlt für das gleiche Einkommen nur 55 Euro Beiträge. „Die hat natürlich das Geld für die Altersvorsorge, und die hat auch einen Anreiz arbeiten zu gehen“, sagte Vera.

Es ist deshalb an der Zeit, eine bessere Absicherung für schwangere Selbstständige zu schaffen – aber zuvor weitere Benachteiligungen Selbstständiger abzuschaffen. Wir freuen uns über die konstruktive Diskussion im Ausschuss und werden den Gesetzgebungsprozess weiterhin engagiert begleiten!

Am Folgetag war Vera bei den FDP-Abgeordneten im Familienausschuss eingeladen und konnte auch dort die Standpunkte des VGSD vorstellen.

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