München, 6. August 2026 - 25 Verbände aus dem Kreis der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eindringlich, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige nicht isoliert umzusetzen, weil dies erhebliche negative Konsequenzen für das Gründungsgeschehen in Deutschland haben würde.
Wirksame Reform der Statusfeststellung, um Vertrauensschutz zu gewähren
Aus BAGSV- Sicht müssen zeitgleich unbedingt zwei weitere Reformen durchgeführt werden: Zum einen die in laufenden und früheren Koalitionsverträgen vorgesehene wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Ohne sie droht eine Umgehung des Vertrauensschutzes für Bestandsselbstständige, so dass diese die Rentenversicherungsbeiträge zusätzlich zu ihrer bestehenden Altersvorsorge leisten müssen und/oder in großer Zahl Aufträge verlieren.
Finanzielle Überforderung verhindern durch faire Berechnung der Sozialbeiträge
Zum anderen eine Reform der Beitragsbemessung für Selbstständige in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung. Selbstständige zahlen bis dato deutlich höhere Beiträge als vergleichbare Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zusammen, weil die Bemessungsgrundlage, auf der die Beiträge berechnet werden, eine deutlich (mindestens 20, teils mehr als 100 Prozent) höhere ist.
Ohne eine Reform der Beitragsbemessung droht eine finanzielle Überforderung insbesondere von Gründer/innen und Selbstständigen im Nebenerwerb, die inzwischen 70 Prozent der Gründungen in Deutschland ausmachen. Grund: Bei einer einkommensabhängigen Verbeitragung, die bei Gewinnen unter 2.000 bzw. 4.000 Euro (ab dem vierten Jahr) nötig ist, ist die prozentuale Belastung erdrückend.
Es drohen bürokratische Mehraufwände und erhebliche Nachzahlungen
Selbst bei fairer Beitragsbemessung stellt die einkommensabhängige Erhebung eine bürokratische Herausforderung dar, weil Selbstständige gegenüber dem Finanzamt, der gesetzlichen Krankenversicherung und künftig auch der Rentenversicherung Einkommensschätzungen abgeben müssen, auf deren Basis Vorauszahlungen festgelegt werden. Aufgrund der stark schwankenden Einnahmesituation in Verbindung mit längeren Verzögerungen bis zum Vorliegen des Einkommensteuerbescheids kann es zu erheblichen Beitragsnachzahlungen für die bis dahin vergangene Zeit kommen.
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Zugleich sind Anpassungen der Vorauszahlungen an veränderte Bedingungen (zum Beispiel wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird oder ein wichtiger Kunde wegbricht) mit den drei zuständigen Stellen separat zu verhandeln, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Die 2,3 Millionen gesetzlich versicherten Selbstständigen haben deshalb in Summe Beitragsschulden in Höhe von 15 Milliarden bei ihren Krankenkassen, umgerechnet mehr als 6.500 Euro pro Kopf. Grund sind die überhöhten Beiträge in Verbindung mit dem hohen Aufwand für Korrekturen. Hinzu dürften künftig Beitragsschulden in ähnlicher Höhe bei der Rentenversicherung kommen, da sich die Beitragslast annähernd verdoppelt.
Weitere Maßnahmen für eine verträgliche Einführung der Rentenversicherungspflicht
Ergänzend zu den beiden aus ihrer Sicht zwingend zeitgeich umzusetzenden Reformen oben, schlagen die BAGSV-Verbände unter anderem folgende zusätzliche Maßnahmen vor, um die Einführung der Rentenversicherungspflicht verträglicher zu gestalten und weniger wirtschaftlichen Schaden zu verursachen:
- Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Krankenkassen und Rentenversicherung und Bestimmen eines einheitlichen Ansprechpartners für Beitragsfragen
- Während der ersten drei Jahre nach Gründung optional halbe prozentuale Beitragssätze mit der Möglichkeit, entstandene Beitragslücken später auszugleichen
- Für alle Selbstständigen eine jahresübergreifende Beitragsglättung wie sie bei Landwirten besteht, zur Vermeidung höherer Steuern und Abgaben bei gleichem Einkommen
- Verzicht auf eine formale Rentenversicherungspflicht für Bestandsselbstständige. Den vorgesehenen voraussetzungslosen Opt-out werden unseres Erachtens nahezu 100 Prozent der Betroffenen nutzen. Durch ihn entsteht aber großer bürokratischer Aufwand.
- Übertragung der Reformen bei der Riesterrente auf die Basisrente ("Rüruprente"), insbesondere des optionalen Auszahlplans. Dies würde die Altersvorsorge der Selbstständigen in Deutschland auf einen Schlag wesentlich verbessern – ohne Kosten für den Fiskus.
- Zugang zur Aktivrente auch für Selbstständige
Die BAGSV begrüßt, dass neben künftigen Selbstständigen auch künftige Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Das ist für die Akzeptanz der Reform ganz entscheidend und führt zudem bei politisch Verantwortlichen zu einem besseren Wissen über und mehr Eigeninteresse an der gesetzlichen Rentenversicherung.
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