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Lesetipp Benachteiligung von Selbstständigen Verlange von deiner/m Abgeordneten Einsatz für fairen Mutterschutz!

Selbstständige Schwangere sind gegenüber Angestellten benachteiligt. Seit einer erfolgreichen Petition ist wenig passiert. Lasst uns gemeinsam gegen die Benachteiligung von Selbstständigen vorgehen, indem ihr eure Wahlkreisabgeordneten zum Handeln auffordert.

So sieht die Webseite mit der Wahlkreissuche des Bundestags aus - einfach direkt auf das Bild klicken

Wenn Selbstständige schwanger werden, kann dies existenzbedrohend werden. Sie sind nicht in gleichem Maße abgesichert wie Angestellte. Denn sie erhalten keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz.

Angestellte Frauen bekommen während der Mutterschutzzeit ihren Lohn in voller Höhe ersetzt. Selbstständige beziehen im besten Fall während der Mutterschutzzeit 70 Prozent ihres vorherigen Einkommens – viele gehen aber auch leer aus. Wenn Angestellte während der Schwangerschaft wegen gesundheitlicher Gefahren nicht arbeiten dürfen, erhalten sie vollen Lohnersatz. Eine dem Beschäftigungsverbot gleichkommende Regelung gibt es für Selbstständige gar nicht.

Gemeinsam mit dir möchten wir das ändern und bitten dich deshalb um Unterstützung! Schreib jetzt deinem/r Abgeordneten, damit er/sie sich für einen fairen Mutterschutz für Selbstständige einsetzt.

Wir haben dafür einen Textvorschlag formuliert:

Betreff: Setzen Sie sich für einen fairen Mutterschutz für Selbstständige ein!

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

mein Name ist … . Seit … bin ich in X-stadt selbstständig tätig als … .

Selbstständige leisten einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft. Doch gerade in der Familienphase werden sie in vielen Punkten gegenüber Angestellten benachteiligt. Dazu zählt auch die Absicherung in der Schwangerschaft:

Selbstständige erhalten keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, welche den Lebensunterhalt rund um die Entbindung absichern, oder falls in der Schwangerschaft aufgrund gesundheitlicher Gefahren für Mutter und Kind nicht gearbeitet werden darf (Beschäftigungsverbot). 

Angestellte Frauen bekommen in diesen Fällen ihren Lohn in voller Höhe ersetzt. Selbstständige beziehen im besten Fall während der Mutterschutzzeit 70 Prozent ihres vorherigen Einkommens – viele gehen aber auch leer aus oder erhalten nur einen geringen Betrag, beispielsweise weil sie als Gründerinnen zuvor noch keine Gewinne erzielt haben. Private Krankenkassen schließen durch eine achtmonatige Karenzzeit selbstständige Frauen, die ungeplant schwanger geworden sind, von Leistungen aus. 

Eine dem Beschäftigungsverbot gleichkommende Regelung gibt es für Selbstständige nicht. Dies führt dazu, dass bei gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten selbstständige Frauen die finanzielle Erhaltung ihres Betriebes gegen die Gesundheit von Mutter und Kind in die abwägen müssen. Denn sie erhalten in dieser Situation nicht nur keine Absicherung des Lebensunterhalts, sondern müssen zusätzlich auch die betrieblichen Fixkosten erwirtschaften. Wenn Selbstständige schwanger werden, kann dies deshalb schnell existenzbedrohend werden. 

Ich fordere Sie deshalb auf, sich für den Schutz von selbstständigen Schwangeren einzusetzen durch: 

•          Die Absicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 100 Prozent des versicherten Einkommens im Mutterschutz vor und nach der Geburt und bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Risiken von Mutter/Kind während der Schwangerschaft, sowie eine analoge Absicherung für Gründerinnen.

•          Die Bereitstellung von Lösungen zur Absicherung betrieblicher Fixkosten und Insolvenzvermeidung während schwangerschaftsbedingter Ausfallzeiten (z.B. Versicherungslösungen, Betriebshelfer*innen)

•          Eine kostenneutrale Finanzierung der Mutterschutzleistungen durch Abbau bestehender finanzieller Benachteiligungen (z. B. in der GKV)

Auf keinen Fall darf die Absicherung von schwangeren Selbstständigen aber zu noch höheren betrieblichen Kosten führen. Denn Selbstständige sind, insbesondere in Teilzeit-Selbstständigkeit oder in der Gründungsphase, ohnehin schon durch überproportional hohe Abgaben belastet. Im Vergleich zu Angestellten und deren Arbeitgebern unterliegen sie als freiwillig gesetzlich Versicherte (zwei Drittel aller Selbstständigen) in der Krankenversicherung höheren Mindestbeiträgen, einer breiteren und höheren Bemessungsgrundlage und müssen unter Umständen auch für das Einkommen ihres Lebenspartners Beiträge entrichten. Eine horizontale Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist hier, ebenso wie beim Mutterschutz, dringend erforderlich!

Über eine Rückmeldung von Ihnen freue ich mich!

Mit freundlichen Grüßen

Dein Engagement, damit es weiter vorangeht

Unser Mitglied Johanna Röh hat gegen den beschriebenen Missstand eine erfolgreiche Bundestagspetition durchgeführt, die ihr als Mitglieder tatkräftig unterstützt habt. Sie hat uns gerade berichtet, wie wichtig Unterstützung und Engagement sind, damit es in der Sache weiter vorangeht.

Als Interessenvertretung fordern wir aber auch, dass Mutterschutzleistungen nicht zu noch mehr Kosten für Selbstständige führen dürfen. Denn schon jetzt werden Selbstständige gegenüber Angestellten und ihren Arbeitgebern durch höhere Sozialversicherungsbeiträge benachteiligt.

Hilf uns dabei, neuen Schwung in die Sache zu bringen, indem du deiner/m Bundestagsabgeordneten schreibst und sie oder ihn aufforderst, sich für schwangere Selbstständige und einen belastungsneutralen Mutterschutz einzusetzen!

Vielen Dank für deine Unterstützung!

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