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BMAS-Broschüre zu Werkvertragsgesetz erschienen

Mangelnden Fleiß kann man Andrea Nahles nicht vorwerfen: Noch ist das neue Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen nicht beschlossen, noch nicht einmal im Bundestag debattiert, schon hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Werbepamphlet zu dem Gesetz veröffentlicht.

„Faire Bezahlung für gute Arbeit“ heißt die Broschüre und geht mit vier Seiten auf die Leiharbeit und mit zwei Seiten auf die Werkverträge ein. Damit die Broschüre nicht ganz so dünn ist, hat man einen 10-seitigen FAQ zum Thema Leiharbeit und 8 Seiten FAQ zum Thema Werkverträge angehängt.

Im Vorwort spricht Andrea Nahles von „mehr Rechtssicherheit [... durch die] Präzisierung des Arbeitnehmerbegriffs unter Wiedergabe höchstrichterlicher Rechtsprechung“, durch die eine klarere Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit möglich sei. Als weiteren Erfolg benennt sie die Abschaffung der so genannten Vorratserlaubnis.

Statt sachlicher Information: Gesundbeten eines verunglückten Gesetzesentwurfs

Tatsächlich ist die neue Definition des Arbeitnehmerbegriffs nach Ansicht von Experten ein „Best of“ höchstricherlicher Rechtsprechung, das keine zusätzliche Rechtssicherheit bringt, obwohl dringender Bedarf danach besteht. Die Abschaffung der Vorratserlaubnis nimmt Auftraggebern andererseits ein Instrument, mit dem Schadensbegrenzung betrieben werden konnte, wenn schon keine rechtssichere Beauftragung möglich ist.

Wenn man im FAQ liest, die Neuregelungen würden in der Praxis bei der Unterscheidung helfen, eine bessere Orientierung für ordnungsgemäße Vertragskonstruktionen und damit mehr Rechtssicherheit geben, unnötige Rechtsstreitigkeiten vermeiden und eine einheitliche Anwendung durch Gerichte und Kontrollbehörden befördern, ist das eine Liste frommer Wünsche (die wir zu 100 Prozent teilen), die aber in keiner Weise durch das Gesetz umgesetzt wurden, wie ein Blick auf Stimmen von Arbeitsrechtlern zum Gesetzesentwurf zeigt.

Insofern scheint es uns bei der Broschüre weniger um sachliche Information von Betroffenen zu gehen als vielmehr um das Gesundbeten eines verunglückten Gesetzesentwurfs - um es in aller Deutlichkeit zu sagen.

Download Broschüre

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