Der mit 25.000 Euro dotierte "Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel" geht dieses Jahr an den 23-jährigen Unternehmer Milan von dem Bussche. Auch VGSD-Beirat Joachim Wenzel war nominiert.
Mit Joachim wäre bereits das vierte VGSD-Mitglied Preisträger geworden: Tim Wessels, Christa Weidner und Johanna Röh wurden in der Vergangenheit bereits mit dem Bonhoff-Preis ausgezeichnet, eine ganze Reihe weiterer Mitglieder war für den Preis nominiert – Joachim Wenzel sogar schon zum zweiten Mal in Folge.
Preisverleihung ist Klassentreffen von Kämpfer/innen gegen den §§-Dschungel
Mit dem Preis zeichnet die Stiftung unternehmerische Menschen aus, die ihre Erfahrungen mit (halb)staatlichen Stellen und ihren resultierenden Widerstand gegen unnötige Bürokratie öffentlich machen. Die Stiftung prüft alle Angaben und teilt die Berichte in ihrer Online-Fallsammlung. Dafür hat sie den Namen "Bürokratie-Therapie" gewählt, denn Ziel der Veröffentlichungen ist es, schrittweise Verbesserungen zu erreichen.
Milan von dem Bussche wurde am bei der feierlichen Preisverleihung am 12. Oktober 2026 in der Landesvertretung des Saarlands in Berlin ausgezeichnet. Zu den Preisverleihungen kommen aktuelle und ehemalige Nominierte und Preisträger mit Verbandsvertreter/innen und Menschen aus Politik und Verwaltung zusammen: Eine Art Klassentreffen von Kämpfer/innen gegen den §§-Dschungel.
Geschäftsidee bei "Jugend forscht" entwickelt
Milan ist neben seinem Ingenieur-Studium bereits geschäftsführender Gesellschafter von gleich drei GmbHs: QiTech, QiTech Industries und QiTech Automation. Mit selbst entwickelten und gebauten Maschinen wird dort aus Flaschendeckeln und anderem Plastikmüll Granulat und Filament, also Material für den 3D-Druck hergestellt. Mittlerweise entwickeln und vertreiben Milan und sein Team auch die Maschinen selbst sowie die zugehörige Software. Sie wurden bereits in 14 Länder verkauft. Zudem forscht sein Unternehmen stetig an neuen Recycling-Methoden.
Angefangen hat alles im Jahr 2018 mit der Teilnahme an den Schülerwettbewerben "Jugend forscht" und "Jugend gründet". Der damals 15-jährige Milan und sein Freund Paul Nehme hatten die Idee, mithilfe eines 3D-Druckers Handyhüllen aus recyceltem Plastik herzustellen – mit integrierter Kupferspirale, die kabelloses Laden ermöglichte.
Wettbewerb gewonnen, Gründung aber nicht genehmigt
Die beiden gewannen den Wettbewerb – gerieten dann aber selbst in eine bürokratische Endlos-Spirale, als sie ihre Arbeitsergebnisse verkaufen und dafür ein Unternehmen gründen wollten. Als Minderjährige mussten sie dafür ihre Geschäftsfähigkeit nachweisen. Das für sie zuständige Familiengericht in Mainz teilte ihnen mit, ein formloser Antrag genüge, dem seien aber drei Unbedenklichkeitserklärungen beizufügen: eines des Jugendamts, des Finanzamts und des Leiters ihrer Schule, zudem eine von den Eltern verfasste Risikoabwägung. Milan und Paul gingen das Ganze entschlossen an, voller Vorfreude auf ihre unternehmerische Betätigung. Im Fallbericht der Bonhoff-Stiftung ist nachzulesen, wie sich die Organisationen, insbesondere Familiengericht und Jugendamt in der Folge die Verantwortung hin- und herschoben und Vorwände suchten, um keine Entscheidung treffen zu müssen. Letztlich wurde der Antrag nach sechs Monaten aus logisch nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.
Das holprige Verfahren führte dazu, dass Paul sich dazu entschloss, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, zumal er zwischenzeitlich trotz seines jugendlichen Alters eine Dozententätigkeit an der örtlichen Volkshochschule begonnen hatte. Ein Beispiel dafür, wie die Verwaltung unternehmenslustige Menschen ausbremst.
Im anlässlich der Preisverleihung produzierten Video erzählt Milan selbst seine Geschichte
Wie das Familiengericht das unternehmerische Risiko erhöhte, um Milan zu schützen
Milan ließ sich nicht entmutigen und gewann seine ältere, inzwischen bereits volljährige Schwester als angestellte Geschäftsführerin seiner ersten UG. Bis zu seinem 18. Geburtstag unterschrieb sie alle wichtigen Dokumente, dafür dankte er ihr in seiner Dankesrede bei der Preisverleihung ausdrücklich. Milan war Gesellschafter und trug das unternehmerische Risiko.
Als er aus seinen Ersparnissen 600 Euro Startkapital in die UG einzahlen wollte, lehnte das Familiengericht dies jedoch zunächst ab, weil es die Investition ins eigene Unternehmen als nicht "mündelsichere Geldanlage" bewertete. Milan: Es ging "um 600 Euro meiner Ersparnisse, die ich zwar, ohne dass es irgendjemand gestört hätte, in eine Spielkonsole hätte investieren dürfen (...), als Stammeinlage in meine eigene Schülerfirma aber nicht."
Das Gericht bewirkte damit übrigens genau das Gegenteil des eigentlich gesetzlich intendierten Schutzes des damals Minderjährigen: Ohne Stammeinlage keine Eintragung ins Handelsregister und somit keine Haftungsbeschränkung. Wäre es im Übergangszeitraum zu einem Haftungsfall gekommen, hätte Milan dafür haften müssen. Und dazu hätte es leicht kommen können, wenn ein teures Smartphone aufgrund von Mängeln der Hülle beschädigt worden wäre. Um so erleichterter war Milan, als endlich die Stammeinlage geleistet und der Registereintrag vorgenommen werden durfte.
Endlich volljährig, aber Umzug ist nächste Herausforderung
Mit seinem 18. Geburtstag konnte Milan dann die Geschäftsführung seines Unternehmens übernehmen. Inzwischen war allerdings die von ihm gemietete leerstehende Supermarkthalle im rheinland-pfälzischen Oppenheim zu klein geworden und das Unternehmen zog Anfang 2025 deshalb ins 30 km entfernte Darmstadt – und damit nach Hessen, also in ein anderes Bundesland.
Rund 15 unterschiedliche Behörden waren an diesem Umzug zu beteiligen: Gewerbeämter, Industrie- und Handelskammern, Finanzämter, Berufsgenossenschaften, Arbeitsagenturen... Bei den einen war eine Abmeldung nötig, bei den anderen eine Anmeldung, in der Regel mit identischen Angaben. Ein Datenaustausch der Behörden untereinander wurde mit Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt – obwohl die EU-Datenschutznormen nur natürliche Personen schützen, nicht die Daten von Unternehmen.
Bürokratie-Wissen in Form von Videos geteilt
Aus der anfänglichen Verärgerung wurde Aktivität – typisch für Selbstständige, die in Problemen immer auch die Chancen erkennen: Milan fing an, seine Erfahrungen und Tipps in Form von YouTube-Videos zu teilen – sachlich und pragmatisch, in Kooperation mit dem Young Founders Network e.V. und unterstützt auch von der Bertelsmann Stiftung. Die Videos behandeln Themen wie Gewerbe- und Handelsregisteranmeldung, IHK-Beiträge und Rundfunkbeitrag, Berufsgenossenschaft und Buchhaltung.
Natürlich wären wir sehr stolz gewesen, mit Joachim den vierten Bonhoff-Preisträger in unseren Reihen zu wissen und dadurch sein Engagement für eine rechtssichere Statusfeststellung noch sichtbarer zu machen. Ohne Zweifel hat Milan den Preis aber ebenso verdient. Die bei der Preisverleihung anwesenden VGSD- und BAGSV-Mitglieder gratulierten ihm herzlich. Darunter waren neben den VGSD-Vorständen und -Beiräte Lars Bösel, Joachim Wenzel und Andreas Lutz auch der zum Thema Statusfeststellung extrem engagierte Marcel Misch, die Berliner Regionalgruppensprecherin Michaela Mocke, die BAGSV-Co-Sprecherin Elvira Iannone und das langjährige VGSD- und BAGSV-Mitglied Michael Wörle. Wir alle waren beeindruckt, mit welcher Professionalität Milan auftrat und stets die richtigen Worte fand. Es fehlt also nicht an unternehmenslustigen cleveren Menschen in Deutschland. Man muss sie nur lassen. Oder wie Stiftungsvorstand Till Bartelt es formulierte: "Wir alle wollen, dass Gründerinnen und Gründer herzlich willkommen geheißen werden und das auch spüren, wenn sie es mit staatlichen Stellen zu tun haben."
Drei Nominierte – 25.000 Euro Preisgeld: VGSD-Mitglied Joachim Wenzel erneut für Werner-Bonhoff-Preis nominiert
Wird Joachim Wenzel als viertes VGSD-Mitglied nach Tim Wessels, Christa Weidner und Johanna Röh den Werner-Bonhoff-Preis erhalten? Die Stiftung hat ihn bereits zum zweiten Mal nominiert. Hier stellen wir ihn und die beiden anderen Nominierten vor.
Seit 2006 würdigt die Werner Bonhoff Stiftung mit dem "Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel" unternehmerische Menschen, die ihre Bürokratieerfahrungen in Deutschland mit der Öffentlichkeit teilen. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis soll dazu motivieren, am deutschlandweiten Projekt "Bürokratie-Therapie" teilzunehmen. Sein Herzstück ist die Online-Fallsammlung der Stiftung: eine immer weiter wachsende Sammlung an Regelungen mit konkretem Verbesserungsbedarf.
"Insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige stehen kurz vor einem bürokratischen Infarkt", schreibt die Bonhoff-Stiftung in ihrer Pressemitteilung anlässlich der Bekanntgabe der Nominierten. Ihre Fälle verdeutlichten, "dass grundlegende strukturelle Änderungen notwendig sind, um Unternehmen wieder Luft zum Wirken und zum Entfalten zu geben."
Feierliche Preisverleihung im Herbst in Berlin
Für den diesjährigen Preis hat die Jury die Fälle von drei politisch aktiven Selbstständigen bzw. Unternehmer/innen nominiert: Neben dem in Mainz lebenden und vor allem in Essen unterrichtenden systemischen Berater Joachim Wenzel sind dies die Autohaus-Chefin Anja Bauer aus Flensburg und der Startup-Gründer und Content-Creator Milan von dem Bussche aus Darmstadt.
Wer von den drei Nominierten den Preis gewinnt, wird im Rahmen der feierlichen Verleihung des Werner-Bonhoff-Preises im Herbst 2026 bekannt gegeben. Die Verleihung findet in Berlin statt, typischerweise in den Räumlichkeiten einer Landesvertretung.
Mit eigenen Bürokratie-Erfahrungen um Bonhoff-Preis bewerben
Hast du selbst Bürokratie-Erfahrungen gemacht, die für andere interessant sein könnten, weil viele selbst von ihnen betroffen sind oder sie das Augenmerk auf abstruse Fehlentwicklungen lenken? Hast du öffentlich auf diese aufmerksam gemacht oder dich vielleicht sogar mit Erfolg zur Wehr gesetzt? Dann kannst du deinen Fall auf der Website der Bonhoff-Stiftung einreichen oder auch den Fall eines/einer anderen vorschlagen.
Die Bewerbung ist ganz einfach, du musst lediglich drei kurze Fragen beantworten. Die Stiftungsmitarbeitenden melden sich dann bei dir und erarbeiten bei Interesse mit deiner Hilfe einen ausführlichen Fallbericht, den sie anschließend in ihrer Fallsammlung veröffentlichen.
Vor Joachim Wenzel waren bereits fünf weitere VGSD-Mitglieder für den Bonhoff-Preis nominiert. Drei von ihnen haben den Preis erhalten: Tim Wessels war der erste Gewinner (2013 – Altersvorsorgepflicht für Selbstständige), gefolgt von Christa Weidner (2016 – zum Thema Scheinselbstständigkeit). Zuletzt hat Johanna Röh den Bonhoff-Preis gewonnen (2023 – Mutterschutz für Selbstständige). Darüber hinaus waren 2021 Vera Dietrich (gegen Abmahnmissbrauch) und 2022 David Erler (für wirksame Corona-Hilfen) nominiert. 2024 fand keine Preisverleihung statt, 2025 war Joachim das erste Mal nominiert: für seinen Einsatz für die Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich.
Dieses Jahr erhält er erneut eine Chance und wir drücken ihm die Daumen, dass es nun im zweiten Anlauf mit dem Bonhoff-Preis klappt.
Hier nun Kurzporträts der drei Nominierten. Am Ende der Porträts haben wir jeweils die ausführlichen Falldarstellungen verlinkt, so dass ihr euch bei Interesse noch genauer darüber informieren könnt, was sie erlebt haben.
Nominiert: Systemischer Berater Joachim Wenzel
In ihrer Pressemitteilung spricht die Bonhoff-Stiftung von Joachim als "Bundestagsflüsterer", da sein Einsatz für mehr Rechtssicherheit nicht sein erstes politisches Engagement ist – wie oben schon erwähnt. Seine Erfahrung als systemischer Berater und Coach befähige ihn, das Zusammenspiel politischer Akteure als System zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln. "Man wünschte, es gäbe für jedes Gesetzesvorhaben einen Herrn Dr. Wenzel."
Joachim engagiert sich im im Rahmen von VGSD und BAGSV, aber auch in mehreren Verbänden für systemische Beratung, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen. Wie sehr das dysfunktionale Statusfeststellungsverfahren spätestens seit dem Herrenberg-Urteil und seiner weitreichenden Auslegung durch die Deutsche Rentenversicherung auch den Bildungsbereich gefährdet, weiß er von Auftraggeber- und -nehmerseite. Er ist Honorarlehrkraft an verschiedenen Instituten und Universitäten, zugleich Gesellschafter des Instituts für Systemische Familientherapie, Supervision und Organisationsentwicklung (ifs) in Essen.
Die Bonhoff-Stiftung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die fehlende Rechtssicherheit ihr gegenüber auch von vielen anderen Projektteilnehmenden in ihren Falldarstellungen beklagt wird und weist in diesem Zusammenhang auch auf den bereits erwähnten Fall des VGSD-Mitglieds Christa Weidner hin, die für ihr Engagement für mehr Rechtssicherheit vor zehn Jahren mit dem Bonhoff-Preis ausgezeichnet wurde. So lange beschäftigt uns das Thema beim VGSD bereits!
Joachim hat erhebliche Zweifel an der Korrektheit der Statusentscheidungen und ausdrücklich auch an ihrer Verfassungsmäßigkeit. Konkrete Umstände der Tätigkeiten würden nicht vollumfänglich in die Bewertung der DRV einfließen und so ein verzerrtes Bild der Selbstständigkeit entstehen, auch dadurch dass rein auftragsbezogen geprüft wird. Das Verfahren gefährde Auftraggeber- und Auftragnehmer/innen, vielen drohe der Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Die bisher mögliche flexible Arbeitsgestaltung, zum Beipspiel durch Kombination von künstlerischer und Lehr-Tätigkeit, werde unmöglich gemacht. Besonders unverständlich sei dies, wenn Selbstständige ohnehin schon rentenversicherungspflichtig seien. Das Statusfeststellungsverfahren und die dafür anzustellende Gesamtwürdigung der Umstände sei zu einem Massenverfahren degeneriert, was nicht angemessen sei angesichts der sich daraus ergebenden schweren Eingriffe in Grundrechte wie die Berufsfreiheit.
Joachim hat seine Argumentation in mehreren Positionspapieren dokumentiert, die Stiftung nennt unter anderem: "Grundrechte Selbstständiger angemessen schützen" und das 20-seitige Paper "Bessere Rechtsetzung, Bürokratierückbau, Rechtsharmonisierung und Digitalisierungsfähigkeit bei der Feststellung des Erwerbsstatus". Joachim nutze geschickt die – auch im Rahmen anderer Fälle – gewonnenen Kontakte zur Politik, wie zum Beispiel zum nationalen Normenkontrollrat (NKR).
Zusammenfassend schreibt die Stifung: "Herr Dr. Wenzel veranschaulicht mit seinem Engagement, worin die Problematik besteht, wie deren Folgen sich in der Praxis niederschlagen und macht Verbesserungsbedarf sichtbar. Mit konstruktiver Kritik und kooperativer Zusammenarbeit überzeugte er die Politik, dass Handlungsbedarf besteht und gibt zugleich Umsetzungsvorschläge mit auf den Weg. Hierdurch leistet er einen wichtigen Beitrag für viele Betroffene und damit für das Gemeinwohl."
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Nominiert: Autohaus-Geschäftsführerein Anja Bauer
Anja Bauer führt in dritter Generation ein BMW-Autohaus mit vier Standorten und 200 Mitarbeitenden. Zu ihrem Geschäftsmodell gehört auch der Weiterverkauf von verpackten Ersatzteilen an freie Werkstätten.
Um dies tun zu dürfen, muss sie Verpackungsmüll nachkaufen, um für die verpackt weiterverkauften Ersatzteile die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung dieser Verpackung dem Herstellerr nachweisen zu können, der wiederum nachweisen muss, dass seine "Müll-Bilanz" den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. In anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt zwar dieselbe Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und die EU-Verpackungsrichtlinie 92/64/EG. Sie sind dort aber realitätsnäher und bürokratieärmer umgesetzt, so dass solche Absurditäten nur in Deutschland vorkommen.
Das gilt auch für den neunseitigen Aushang zur Batterieentsorgung, den die Stiftung als weiteres Beispiel dafür nennt, wie die gute Absicht des Gesetzgebers, Verbraucher/innen zu informieren und zu schützen, zu absurden Ergebnissen und Belastungen für Unternehmen führt.
Anja Bauer sammelte diese und weitere Beispiele bürokratischer Auswüchse – auch von befreundeten Unternehmer/innen – und schrieb an das Wirtschaftsministerium in Schlewsig Holstein und in Berlin. Sie benannte dabei nicht nur Felder, in denen Handlungsbedarf besteht, sondern unterbreitete zugleich Lösungsvorschläge, etwa für die Digtalisierung von Kfz-Zulassungen oder die Vereinheitlichung von Richtlinien in den verschiedenen Zulassungsbehörden.
Zusammenfassend schreibt die Stiftung: "Das Engagement von Frau Bauer, nicht nur in eigener Sache, bürokratische Probleme, die damit verbundenen Belastungen für Unternehmer sichtbar zu machen und Verbesserungen anzustoßen, ist im Sinne des Gemeinwohls als positiv zu bewerten. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber das wertvolle Feedback der 'Praktiker' nicht nur formal wertschätzt, sondern insbesondere nutzt, um einige 'Schrauben' nachzujustieren."
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Start-up-Unternehmer Milan von dem Bussche
Von dem Bussche gründete bereits als Schüler im Rahmen des Wettbewerbs "Jugend gründet" sein eigenes Unternehmen und stieß dabei früh auf bürokratische Hürden. Seine Erfahrungen verarbeitete im Rahmen des "Crashkurs Bürokratie" – einer Videoreihe, in der er auf leicht verständliche Weise erklärte, mit welchen bürokratischen Herausforderungen die Gründung und Führung eines Unternehmens verbunden sind und wie man am besten durch diesen Dschungel manövriert.
Laut Bonhoff-Stiftung zeigen die Videos, dass selbst an einfachen Prozessen zu viele Stellen beteiligt sind – Behörden, Rentenversicherung, Krankenkassen etc. Dabei setzt Bussche sich für eine Bündelung der Zuständigkeiten ein, um es den "Behördenkunden" einfacher zu machen. Dabei denkt er mit der Idee einer zentralen Beitragserhebung durch die Finanzämter in eine ähnliche Richtung wie der VGSD in seiner Stellungnahme an die Rentenkommission: Das würde den Betroffenen viel Korrespondenz sparen!
Zusammenfassend schreibt die Stiftung: "Milan von dem Bussche macht sich in seinen noch jungen Jahren für einen Verbesserungsprozess stark und leistet mit seinen Erfahrungen und seinem Engagement einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl und den unternehmerischen Nachwuchs. Durch seine Unterstützung verschafft er jungen Unternehmen Wissensvorsprünge und erleichtert ihnen dadurch den Weg zum eigenen Unternehmen."
Zur ausführlichen Fallbeschreibung
Bitte Daumen drücken!
Wir wünschen allen drei Nominierten, ganz besonders natürlich unserem aktiven Vereinsmitglied Joachim Wenzel, viel Glück, dass aus ihrer Nominierung im Herbst die Verleihung des Werner-Bonhoff-Preises an sie wird!
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