Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Lesetipp Mit Infos zu unserer Stellungnahme Rentenkommission tagt zu Einbeziehung Selbstständiger in die gesetzliche Rente

Beim gestrigen Treffen des 13-köpfigen Gremiums ging es um die mögliche Einbeziehung von Selbstständigen (und Beamten) in die gesetzliche Rentenversicherung. Hier erfährst du, was auf der Agenda stand – und welche Argumente wir vorab in unserer Stellungnahme vorgebracht haben. 

Die Rentenkommission soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für eine Rentenreform vorlegen. In der Bildmitte zu sehen sind die beiden Vorsitzenden der Kommission, Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, bei einem Treffen im Januar mit Bundeskanzler Friedrich Merz (l.) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.

Bis Mitte des Jahres soll die Rentenkommission (korrekt: "Alterssicherungskommission") Vorschläge für eine Rentenreform vorlegen – gestern (20.4.26) fand eine für uns Selbstständige entscheidende Sitzung statt. Die Kommission beriet über die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. Der VGSD hatte im Vorfeld auf Einladung der Kommission eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Ausgangspunkt der gestrigen Beratungen war einer von Table.Briefings veröffentlichten Agenda der Sitzungen zufolge unter anderem:

  • Die Frage nach dem Status quo: Bei Selbstständigen ist dieser relativ komplex, weil ein Teil von uns schon jetzt rentenversicherungspflichtig ist, teils über den Umweg über die Künstlersozialversicherung. Ein anderer Teil zahlt in berufsständische Versorgungswerke, die Land- und Forstwirte haben eine eigene Versorgungskasse. Wer eigenverantwortlich vorsorgt, geht mit dem Abschluss von privaten Rentenversicherungen oder dem Kauf von Immobilien oft sehr langfristige Verpflichtungen ein.
  • Insbesondere in Bezug auf Beamt/innen, aber auch auf Selbstständige, stellen sich verfassungsrechtliche Fragen.
  • Die "Empirie und volkswirtschaftlichen Implikationen der Einbeziehung von Beamten" war ein weiterer Punkt, mit dem sich die Kommission eingangs beschäftigte.
  • Desweiteren betrachtete sie Modellrechnungen zur Erwerbstätigenversicherung, also welche Folgen die Einbeziehung aller Erwerbstätigen mittel- und langfristig auf Beitrags- und Rentenhöhe haben werden.
  • Auch die Erfahrungen in anderen Ländern wurden betrachtet.

Mit diesen Leitfragen hat sich die Kommission gestern beschäftigt

Als Ziel hatte sich die Kommission gesetzt, Antworten mindestens auf folgende Fragen zu finden, wobei offensichtlich die Einbeziehung der Beamt/innen als komplexer gesehen wurde:

  • Ist die Einbeziehung von (neuen) Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll? Also ohne Bestandsselbstständige? Sollte wie bisher geplant ein Opt-out in private Formen der Altersvorsorge möglich bleiben?
  • Sollten Beamt/innen auf Bundes- und auch auf Länderebene in die Rentenversicherung einbezogen werden? Wenn ja, dann alle Beamten oder nur die "neuen", künftig Verbeamteten?
  • Inwieweit kann und sollte die Berechnung der Höhe der Beamtenpension an die Rentenberechnung angepasst werden? Hintergrund: Beamte erhalten unabhängig von der Dauer ihrer Beschäftigung einen bestimmten Prozentsatz ihres letzten Einkommens. Bei der Rentenversicherung kommt es dagegen auf die Zahl der Beitragsjahre und die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens in Relation zum Durchschnittsverdienst aller Angestellten an.
  • Welche Rolle sollte die Begrenzung zukünftiger Verbeamtungen spielen?

Nach rund 20 Treffen: Am 30. Juni soll die formale Übergabe des Berichts erfolgen

Dass die Rentenkommission diese beiden für sich genommen komplexen Themen in nur einer Sitzung beraten hat, zeigt die thematische Breite ihres Auftrags. Zwischen 26. Januar und 30. Juni wird sie sich fast 20 Mal treffen. Rund die Hälfte dieser Sitzungen hat sie bereits hinter sich gebracht. Andere Beratungsthemen sind die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Rentenhöhe und ihre nachhaltige Finanzierbarkeit, die Weiterentwicklung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie sonstige Reformoptionen. 

Offenbar will die Rentenkommission auch eine neue, aussagekräftigere Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau entwickeln bzw. empfehlen. Sie soll alle drei Säulen der Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche, private) berücksichtigen. Die inhaltlichen Diskussionen sollen bis Ende Mai abgeschlossen sein – die Sitzungen im Juni dienen der redaktionellen Abstimmung des Berichts, der am 15. Juni abgeschlossen und am 30. Juni formal übergeben werden soll.

Wir haben eine umfassende Stellungnahme eingereicht

Im Vorfeld hatten die Vorsitzenden der Alterssicherungskommission den VGSD bzw. die BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) um eine Stellungnahme gebeten – zusammen mit 30 weiteren Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen. 

Nachdem sich der VGSD mit dem Thema "Altersvorsorgepflicht für Selbstständige" seit seiner Gründung im Jahr 2012 (also 14 Jahre lang!) beschäftigt, an vielen Workshops und 2019 auch an umfangreichen Fachgesprächen mit Sozialpartnern und Rentenversicherung im BMAS teilgenommen hatte, haben wir uns erlaubt, eine sehr umfassende Stellungnahme zu schreiben: für jedes Jahr gut eine Seite lang... 

Bei Gremien, die überwiegend mit Politiker/innen besetzt sind, fassen wir uns in der Regel deutlich kürzer: Sie müssen oft ein sehr breites Themenspektrum abdecken, haben wenig Zeit dafür, sich in Themen einzudenken und tun dies oft lieber im persönlichen Gespräch. Die 13-köpfige Rentenkommission besteht jedoch überwiegend aus Wissenschaftler/innen.

Für Vereinsmitglieder hier unsere Stellungnahme im Volltext:

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Inhalt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an.

So ist die Stellungnahme aufgebaut:

  • Ist das demografische Problem durch die Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu lösen? Was ist dabei zu beachten?
  • Zwingende Voraussetzung für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist eine Reform der Beitragsbemessung
  • Eine Einbeziehung der Selbstständigen darf nicht durch ihre massenhafte Reklassifikation als "scheinselbstständig" geschehen, das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und reduziert letztlich die Beitragseinnahmen
  • Um die private Altersvorsorge zu stärken, muss sie kohärent und damit (auch für Selbstständige) kostengünstiger und rentabler ausgestaltet werden
  • Zusammenfassung der resultierenden Empfehlungen

Ein wichtiges Anliegen war uns bei der Stellungnahme, dass das, was bei den BMAS-Fachgesprächen in vier Sitzungen zu je sechs Stunden Dauer erarbeitet haben, auch den Mitgliedern der Alterssicherungskommission bekannt ist, so dass es in ihre Entscheidung einfließen kann.

Nachhaltigkeit des Systems erhöhen, statt nur übergangsweise für mehr Einnahmen zu sorgen

Zudem war uns wichtig, eingangs zu sagen, dass die Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten keinesfalls die alleinige Antwort auf die demografische Krise der Rentenversicherung sein darf. Denn diese Gruppen bekommen nicht mehr Kinder als die bereits Versicherten und haben zudem eine im Durchschnitt höhere Lebenserwartung. Durch ihre Einbeziehung wird das Problem also verbreitert und vergrößert. 

Es müssen in jedem Fall auch Maßnahmen empfohlen und umgesetzt werden, die wirklich die Nachhaltigkeit des Systems erhöhen und nicht nur übergangsweise für zusätzliche Einnahmen sorgen. Hierfür machen wir in unserer Stellungnahme eine Reihe von Vorschlägen, verweisen aber auch auf die Stellungnahmen anderer Organisationen, bei denen genau diese Punkte im Mittelpunkt stehen.

Bestandsselbstständige brauchen Vertrauensschutz

Im Folgenden widmen wir uns der zentralen Frage, ob bei einer Einbeziehung nur neue oder auch Bestandsselbstständige betroffen sein sollten. Mit Verweis auf diverse Studien stellen wir verbreitete Vorurteile und Falschinformationen über die angeblich mangelnde Vorsorge von Selbstständigen richtig. Weil die meisten Selbstständigen sehr wohl vorsorgen, muss für die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen Vertrauensschutz gelten. Eine Einzelfallprüfung würde die DRV jedoch überfordern. Von daher ist es sinnvoller, wie in mehreren Koalitionsverträgen vorgesehen, die Bestandsselbstständigen ganz auszunehmen, dafür votierte in der Vergangenheit auch die Deutsche Rentenversicherung.

Für den Fall einer Einbeziehung von Selbstständigen fordern wir aus Glaubwürdigkeitsgründen auch die Einbeziehung von künftigen Beamt/innen und Abgeordneten – auch, weil das das bei Ihnen automatisch zu mehr Wissen über die Rentenversicherung führen würde und zu einem höheren Eigeninteresse an wirksamen Reformen.

Ein zentraler Unterschied von Selbstständigen und Arbeitnehmer/innen sind die sehr viel stärker schwankenden Gewinne bzw. Einkommen. Wie ist dies mit Beitragsvorauszahlungen in möglichst gleichbleibender Höhe vereinbar? Hierzu machen wir ebenfalls eine Reihe konkreter Vorschläge, zu einem großen Teil solche, über die bereits bei den BMAS-Fachgesprächen Konsens erzielt wurde.

Zwingende Voraussetzung: Reform der Beitragsbemessung

Zwingende Voraussetzung für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht ist unserer Überzeugung nach eine Reform der Beitragsbemessung. Denn aktuell zahlen Selbstständige mindestens 20 Prozent höhere Beiträge als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. In der Stellungnahme referieren wir die Gründe dafür, diskutieren die Beteiligung von Auftraggebern an den Sozialversicherungsbeiträgen (was wir für eine Scheinlösung halten, weil extrem bürokratisch). Stattdessen machen wir einfache, unbürokratische Vorschläge für eine faire Beitragsbemessung.

Wirksame Reform der Statusfeststellung nötig

Keinesfalls darf die Einbeziehung der Selbstständigen auf dem Weg darüber erfolgen, dass man sie als scheinselbstständig deklariert und Beitragsnachzahlungen vom Auftraggeber erhebt. Diese zuletzt von der DRV immer stärker praktizierte Vorgehensweise führt dazu, dass geprüfte Selbstständige in aller Regel sofort ihren Auftrag verlieren und Auftraggeber/innen so verunsichert sind, dass sie auch künftig keine Aufträge mehr an Solo-Selbstständige und solche mit wenigen Arbeitnehmern vergeben. Wir fordern stattdessen eine wirksame Reform der Statusfeststellungskriterien als weitere Voraussetzung für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige.

Parallel setzen wir uns in unserer Stellungnahme dafür ein, dass die Vorteile betrieblicher Altersvorsorge auch Selbstständigen zugänglich gemacht werden, so dass diese in zuvor als Arbeitnehmer/innen abgeschlossene Verträge weiter sinnvoll einzahlen können. Wir begrüßen die Reform der Riester-Rente (Ablösung durch Altersvorsorge-Depot) und fordern eine analoge Weiterentwicklung auch der Rürup-Rente.

Neugierig auf weitere Details? Wir freuen uns, wenn du unsere ausführliche Stellungnahme anschaust und die Kommentarfunktion nutzt: Sag uns gern, wo du übereinstimmst und wo du vielleicht anderer Meinung bist oder eine Frage hast.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #