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Experten-Talk

Pflicht zur eRechnung
Wie du künftig Rechnungen stellen und verarbeiten musst

700 Teilnehmer
Mitschnitt vom 28. November 2023
328 mal Mitschnitt angesehen

Die wichtigste Erkenntnis vorneweg: Auch als Solo- oder Kleinstunternehmer/in musst du ab 1.1.25 elektronische Rechnungen entgegennehmen. Es handelt sich dabei um eRechnungen im reinen XML-Format, die man ohne Software nicht mehr lesen können wird, weil sie Programmiercode ähneln. Es ist aber gut möglich, dass sich in Deutschland das ZUGFeRD-Format als Quasi-Standard durchsetzt, weil die XML-Dateien hier in ein PDF eingebettet sind, das die Rechnungsdaten auch visuell darstellt.

Basis für diese Umstellung wird das Wachstumschancengesetz sein, das bereits im Bundestag beschlossen ist. Wir rechnen fest damit, dass der eRechnungs-Teil des Gesetzes auch den Bundesrat passieren wird, zumal er haushaltsneutral und unstrittig ist, auch wenn es auf den letzten Metern noch einige Neuerungen gegeben hat.

Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Umsatz müssen selbst erst ab 1.1.2028 eRechnungen versenden. Wir als Verband empfehlen dir aber, schon 2024 ins Thema einzusteigen, denn es ist gut möglich, dass Geschäftskunden schon sehr viel früher eRechnungen von dir fordern werden.

Welche Ausnahmen es in Sachen eRechnung geben wird, worauf du bei der Auswahl einer neuen Software achten solltest, welche Vorteile das Verfahren hat und welche Schritte du ergreifen solltest, um auf das neue Rechnungs-Zeitalter vorbereitet zu sein: Das erfährst du alles auch im Mitschnitt des Talks.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Muss man als Solo- oder Kleinstunternehmer/in ab 1.1.25 elektronische Rechnungen entgegennehmen, die ohne Hilfssoftware gar nicht mehr lesbar sind? Welche Arten von Rechnungen und eRechnungen muss man unterscheiden?
  2. Ab wann darf man selbst nur noch eRechnungen versenden und an welche Kunden? Was ist mit Auftraggebern im Ausland?
  3. Haben Word und Excel endgültig ausgedient? Benötigt man künftig zwingend eine Faktura- oder Buchhaltungssoftware zum Erstellen, Verarbeiten und Aufbewahren von Rechnungen? Wird der Staat ein solches Programm kostenlos zur Verfügung stellen?
  4. Stimmt es, dass Rechnungen ab 2028 nicht einmal mehr per E-Mail versendet werden dürfen? Auf welche Weise dann? Und bekommt das Finanzamt dann die komplette Rechnung in Kopie?
  5. Welche Vorteile bringt die Umstellung mir und meinen Kunden? Kann ich künftig auf Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassende Meldungen verzichten, weil dem Finanzamt dann schon alle dafür nötigen Informationen vorliegen?
  6. Welche Schritte sollte ich 2024 ergreifen, um auf das neue Rechnungs-Zeitalter vorbereitet zu sein? Auf welche Funktionen muss ich bei der Auswahl einer neuen Software achten und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Experte

Ivo Moszynski Ivo Moszynski Diplom-Informatiker Ivo Moszynski verantwortet bei der DATEV eG die übergreifende Strategie zum Thema E-Rechnung & E-Procurement. In seiner Vergangenheit war er unter anderem bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin und dort maßgeblich für neue Lösungen im eID Markt zuständig und hat somit schon frühzeitig die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung intensiviert.

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