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Ist eine Abfindung auch Arbeitseinkommen nach Künstlersozialkasse?

1 Person fragt sich das

Hallo,
vielleicht können Sie mir kurz mit einer Antwort zur Künstlersozialkasse helfen, das wäre nett:
2024 scheide ich als Freier Mitarbeiter bei einem öffentlich-rechtlichen TV-Sender aus und erhalte dann aufgrund langjähriger Freier Mitarbeit eine Abfindung, die sich dort „Übergangsgeld" nennt. Mir wurde von Kollegen gesagt, ich müsse diese Abfindung nicht bei der jährlichen Meldung des erwarteten Arbeitseinkommens bei der Künstlersozialkasse angeben. Und tatsächlich stehen die Begriffe „Abfindung“ und „Übergangsgeld“ nicht in der KSK-eigenen Definition von Einkommen. Wissen Sie, ob die Info stimmt?
Besten Dank und viele Grüße

H H
H H
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