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Angestellt und nebenberuflich selbständig

2 Personen fragen sich das

Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich alleine selbständig als Kleinunternehmen ‹17.500 Euro Umsatz.
Kann ich die 3.000 Euro in meiner EÜR als Sonderausgabe oder sonstige betriebliche Aufwendungen ansetzen, also meinen Gewinn mit -3.000 Euro Ausgabe mindern?
Da ich diese nicht von meinem AG bekomme, kann ich mir diese doch selber zahlen?

Was, wenn der AG sie dann doch bis 2024 zahlt?
Danke und Gruß
Burkhard

Burkhard Liermann
Burkhard Liermann
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3 Antworten

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Du meinst mit den 3.000 EUR die so genannte Inflationsausgleichsprämie, die bis zu 3.000 Euro steuerfrei wäre?

Da geht es ja eher darum, dass die Unternehmer, die natürlich nicht Leidtragende dieser unsäglich schlechten Wirtschaftspolitik sind, von unqualifizerten Poitikern betrieben, das ausbaden sollen und Ihren Angestellten, denen es schlecht zu gehen scheint aufgrund der Inflation, Geld schenken zu können ohne Sozialabgaben. Der blanke Hohn, nur den Angestelltern geht es schlechter? Unternehmen, die mehr Kosten haben als zuvor sollen nun Geld drucken und Ihre Angestellte beschenken? Ach ja, ist ja Weihnachten und das Geld fällt vom Himmel.

Zurück zu Deiner Frage:
Das wäre schön, wenn jeder Einzelunternehmer das machen könnte. Auch hier hat der Gesetzgeber diese besondere, anscheinend seltene Gattung der Unternehmer vergessen. Hättest Du z.B. eine GmbH, wäre das möglich.

Sich selber kann man schlecht eine Rechnung stellen, daher ist das keine Betriebsausgabe und also nicht möglich.

Grüße,
Markus Hübner

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Vielen Dank. Ja, die Unternehmer sind keine Menschen und sollen trotzdem zahlen. Das wäre was fürs Gericht! Ich bin ja Unternehmer und Angestellter in einer Person.

Burkhard Liermann
Burkhard Liermann
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Hallo Burkhard,
die Inflationsausgleichspräme (3.000 €) gilt für Selbständige leider nicht (weder als Auszahlung, noch als Steuermilderung). Sie ist bei den Kompromisssuchen der politisch Agierenden hinten runter gefallen.
Gruß Lars

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