Ohne den Berechnungsbogen kann man hier konkret nichts sagen.
Vereinfacht gilt:
Betriebseinnahmen
notwendige tatsächliche Betriebsausgaben
durchschnittlicher monatlicher Gewinn
- persönliche Absetzbeträge
- Erwerbstätigenfreibetrag
anzurechnendes Einkommen
Der Gewinn wird grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum – meist sechs Monate – ermittelt und auf die Monate verteilt. Diesen durchschnittlichen Gewinn bezeichnet das Jobcenter in seinen Unterlagen teilweise als „monatliches Bruttoeinkommen“. Erst danach werden unter anderem Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge abgezogen. Gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherungsbeiträge müssen grundsätzlich vom Einkommen abgesetzt werden. § 11b Absatz 1 Nummer 2 SGB II nennt ausdrücklich Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Bei Kranken- und Pflegeversicherung hängt die Behandlung von deinem konkreten Versicherungsstatus ab, Grundsicherungsbeziehende sind versicherungspflichtig in der GKV und das JC übernimmt die Beiträge, du zahlst dann also selber nichts.
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