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Ich arbeite im Homeoffice. Kann ich trotzdem steuerlich etwas geltend machen?

1 Person fragt sich das

Unsere Wohnung ist nicht so groß, ich habe deshalb kein separates Büro, aber habe jetzt z.B. einen neuen Schreibtisch und Schreibtischstuhl gekauft.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Die Einrichtungsgegenstände können auf jeden Fall steuerlich geltend gemacht werden. Unabhängig ob ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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