Die Einrichtungsgegenstände können auf jeden Fall steuerlich geltend gemacht werden. Unabhängig ob ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
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Ich arbeite im Homeoffice. Kann ich trotzdem steuerlich etwas geltend machen?
1 Person fragt sich das
Unsere Wohnung ist nicht so groß, ich habe deshalb kein separates Büro, aber habe jetzt z.B. einen neuen Schreibtisch und Schreibtischstuhl gekauft.