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IT-Vermittler und Kundenschutz

1 Person fragt sich das

Meine erste Frage nach mehreren Jahren Mitgliedschaft im VGSD - bitte seht mir mögliche Fehler in der Form oder Nachlässigkeit bei der Suche nach anderen Antworten nach.

Zum Kontext: Ich bin IT-Freelancer seit über 30 Jahren und habe immer eine gute Beziehung mit den Firmen gehabt, die mich über Dienstleisterverträge bezahlt und an Kunden vermittelt haben. Das gilt auch für den aktuellen Vermittler, der mich beim aktuellen Kunden beschäftigt. Mein Vermittler hat eine so gute Marge, dass der Kunde (eine AöR in der öffentlichen Verwaltung) eine Direktbeziehung mit mir und anderen Freiberuflern im gleichen Team erwägt. Dazu müsste ich vermutlich bei der nächsten Ausschreibung mit diesen anderen Freiberuflern, die beim gleichen Vermittler sind, eine Unternehmen in einer noch festzulegenden Rechtsform gründen und für eine Ausschreibung mitbieten und hoffen, dass wir den Zuschlag für die gleiche Arbeit bekommen, die wir in den letzten 3,5 Jahren (sic!) bereits ausgeführt haben. Das birgt das Risiko, dass wir den Zuschlag nicht erhalten und der Vermittler aus unserer versuchten Trennung seinerseits eine vollständige Trennung macht. Meine Fragen:

(1) Die Kundenschutzklausel, die manche von uns im Vertrag haben, wäre die ein Hindernis?

(2) Meine Tendenz geht dahin, die Zukunft bei diesem Vermittler und möglicherweise anderen Vermittlern nicht zu "verbrennen" und mit dem aktuellen Vermittler eine Neuverhandlung der Marge anzusetzen, gleichsam als Kompromiss. Was wäre zurzeit ein akzeptabler Margen-Wert aus Sicht von anderen IT-Selbständigen? Oder andere Verhandlungspositionen, die eine Rolle spielen könnten? (Ich frage so naiv, weil ich in der Vergangenheit kein guter Verhandler war.)

(3) Gibt es bei anderen VGSD-Mitgliedern Erfahrungen mit obigem Szenario? Vielleicht gute Ratschläge? Was übersehen wir vielleicht?

Danke allen, die sich für die Lektüre und Beantwortung Zeit nehmen.

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